Internet für den BR
Hallo zusammen,
bei uns im Unternehmen gibt es eine Sperre für verschiedene Internetseiten. Leider auch für den BR. Dies führt dazu das ich auf der suche nach Gerichtsentscheidungen wie z.B. bei kostenlose-urteile.de immer wieder bei der EDV bitten muss ein Urteil freischalten zu lassen. Die wiederum müssen beim beauftragten Unternehmen um eine Freischaltung bitten. ( mühsam und kann bis zu 24 Stunden dauern. Kann mir jemand sagen auf welcher Gesetzlichen Grundlage ich einen freien Zugang für den BR verlangen kann.
Grüße Sigi
Community-Antworten (12)
24.06.2009 um 13:00 Uhr
ich würde im BR beschließen lassen, eine kostenpflichtige lösung einzuführen,
(z.b. lexisnexis oder andere programme) dadurch habt ihr immer die aktuellen urteile, ohne euch mit euren admins herumschlagen zu müssen.....
wenn euer AG eure bemühungen, geld zu sparen, nicht entsprechend würdigt, muß er halt zahlen.....
24.06.2009 um 13:46 Uhr
Hallo simodo, ich würde einen Beschluss für die Nutzung des kompletten Internet fassen. Nach § 40 BetrVG trägt der AG die Kosten und den Sachaufwand des BR.
24.06.2009 um 13:52 Uhr
@ frank
dieser beschluß wäre nicht durchsetzbar, da es für die betriebsratstätigkeit nicht erforderlich ist, das KOMPLETTE internet zu nutzen und wenn firmenintern durch etwaige programme (z.b. webwasher oder ähnliches) bestimmte seiten gesperrt werden, müsste man im begründeten einzelfall eben die freischaltung entsprechender adressen erwirken....
24.06.2009 um 13:58 Uhr
@kriegsrat
ob Dein Rat aber durchsetzbar wäre kann man auch bezweifeln.... kommt doch schon sehr auf den Einzelfall an...
24.06.2009 um 14:08 Uhr
@ paula ich weiß......die alte unendliche diskussion.....
Das Bundesarbeitsgericht hat mit der Entscheidung BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 die Erforderlichkeit eines Internetanschlusses grundsätzlich bejaht. Jedoch besteht kein allgemeingültiger Anspruch: In der Entscheidung BAG 23.08.2006 - 7 ABR 55/05 wurde dem Betriebsrat der Internetanschluss aufgrund der konkreten betrieblichen Verhältnisse verwehrt.
aktuell noch nicht rechtskräftig: http://www.openpr.de/news/287235/Sachmittel-Arbeitgeber-muss-Betriebsrat-laut-LAG-Berlin-Brandenburg-quot-regelmaessig-quot-Internetzugang-einraeumen.html
In ihrer Begründung heißt es, das Internet biete dem Betriebsrat "die Möglichkeit, seine Aufgaben effizient und kompetent zu verfolgen und so für eine qualifizierte Verwirklichung der Betriebsverfassung Sorge zu tragen". Denn das Netz sei eine Informationsquelle, "die an Aktualität und Vielseitigkeit nicht zu überbieten ist". Die Arbeitnehmervertretung können damit – wie auch das BAG in einer Entscheidung vom 03.09.2003 (7 ABR 8/03) eingeräumt habe – zielgerichtet und kostensparend arbeiten "ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder längere Zeit zurückliegenden Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein".
24.06.2009 um 14:42 Uhr
Der BR kann durchaus einen Internetzugang verlangen der außerhalb der Firmenwirewall liegt, also externen Internetzung. Dieser PC darf dann nur nicht ans Hausnetzt (aus Sicherheitsgründen) angeschlossen werden. Denn er hat einen Anspruch auf unkontollierten Zugang zum Web, gleiches gilt auch für das Telefon.
Der BR muss halt nur zwingend die Nutzung des Internets begründen. Urteilsrecherchen/ Such nach Fachbeiträgen usw.
Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang und Nutzung des betrieblichen Intranets - Anmerkung zu den BAG vom 3. Sept. 03 (Az. 7 ABR 12/03; 7 ABR 8/03) http://www.jurpc.de/aufsatz/20040255.htm
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/lag_splitter.php Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang
Bei dem Internet handelt es sich um eine Quelle, welche grundsätzlich geeignet ist, dem Betriebsrat die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen zu vermitteln. Bei der durch den Betriebsrat anzustellenden Prüfung der Erforderlichkeit dieses Sachmittels hat er, basierend auf der konkreten betrieblichen Situation, auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rechnung zu tragen. [LAG Nürnberg. Beschl. v. 19.03.2008 – 4 TaBV 35/07 (Rechtsbeschwerde zugelassen)]
- Okt. 2007 ... drei Jahren entschieden und dem Betriebsrat einen Internetzugang zugebilligt. In diesem Betrieb waren etwa 15 Prozent der Arbeitsplätze mit ... www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/BR-Info/A_BR_9-07.pdf -
24.06.2009 um 15:49 Uhr
@kriegsrat
diese unendliche Diskussion meinte ich noch nicht einmal. Mir ging es um die kostenpflichtigen Urteilssammlungen... Auch da musst Du begründen warum dir die vorhandenen Lösungen nicht reichen....
24.06.2009 um 16:15 Uhr
@paula, Bitte sehe dir mal dein E-Mailling an.
24.06.2009 um 16:37 Uhr
@waschbär
melde mich spätestens morgen bei dir wegen der Sache ;-)
24.06.2009 um 17:00 Uhr
@Paula, Danke dann schon mal :-)
@simon,
versuche mal dfen link oder lasse Freischalten http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949751757/index.html
und nimm gleich http://www.betriebsrat-mitbestimmung.de/eletter.asp?his=23%2E451%2E545&wkz=bo070514
mit beim Antrag mit auf ! Ausserdem fordere den WAF News letter an !
an sonsten immer schön anträge stellen, je mehr je grösser ist die möglichkeit das a. der AG sagt OK ... oder der Admin dir NATÜRLICh nur ausversehen ein Fenster lässt :-) [Bitte dann aber nicht missbrauchen, sonst werden die pissig und es sich mit dem Admin verschärtzen nun ja nur ärger mit AG ist schlimmer]
24.06.2009 um 17:07 Uhr
@ paula
ganz einfach - die "vorhandene lösung" behindert meine betriebsratstätigkeit weil mir die netzwerkverwaltung der firma mit ihren rigorosen sperrungen keinen unmittelbaren zugang zu benötigten informationen zugesteht... wenn ich bei internetrecherchen zu aktuellen problemen im betrieb, damit sich der betriebsrat z.b.eine sachkundige meinung bilden kann zur fassung evtl. beschlüsse oder auch nur zur erledigung der ständigen aufgaben erst nach kontaktaufnahme mit admin teilweise bis zu 24 std. warten muß, halte ich das für nicht hinnehmbar
entweder werden die sperrungen aufgehoben oder es ist erforderlich, auf ständig zugängliche, womöglich dann kostenpflichtige alternativen auszuweichen (die ja noch dazu nicht die welt kosten)
24.06.2009 um 17:27 Uhr
Frage wen du erst ein Antrag auf freischaltung für bestimmte Adressen beantragen mußt, kannst du gleich den Adm. fragen ob er nicht gleich selbst suchen will. Du kannst doch nicht BR Arbeit machen und Sie wissen nach was du suchst.
Tulpe
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