Erstellt am 23.06.2009 um 19:46 Uhr von erwin
@bison
Ja, in Deutschland gilt deutsche Arbeitsrecht und auch das ArbZG und auch die Pausenregelung des ArbZG sofern kein TV weiteres regelt. Die Bekannte muss aber wohl sich rechtliche Hilfe holen, denn der AG wird wohl nicht einlenken wollen.
Als BR ist Dir aber auch bekannt, die Ruhepausen lt. § 4 ArbZG werden nicht bezahlt, es sei es gibt einen TV der anders regelt.
Erstellt am 23.06.2009 um 20:04 Uhr von DonJohnson
@erwin
*und auch die Pausenregelung des ArbZG sofern kein TV weiteres regelt*
Das ist ja wohl echt nciht dein Ernst, mein lieber!!!! Zeig mir mal die Wirksamkeit eines TV wo KEINE Pausenzeiten vorgesehen werden!!!
Ich fasse es nicht!!!
@bison
*Da wir in Deutschland sind müsste doch deutsches Recht gelten.*
Ja, tut es auch - ich wäre mal gespannt was das Gewerbeaufsichtsamt zu solen Machenschaften sagt!!!! Da kann man im übrigen auch anonym anrufen!!!
Erstellt am 23.06.2009 um 20:44 Uhr von ridgeback
Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland findet für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Arbeitsrecht Anwendung.
Der Grundsatz gilt nur dann nicht, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Arbeitsvertrag engere Beziehungen zu einem anderen Staat aufweist; in diesem Fall ist das Recht des anderen Staates anzuwenden. Nach Auffassung der Rechtsprechung sind in die danach erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen,
- die Staatsangehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien,
- der Sitz des Arbeitgebers,
- die Vertragssprache,
- die Währung, in der die Vergütung gezahlt wird,
- der Ort des Vertragsabschlusses,
- der Wohnsitz des Arbeitnehmers.
Erstellt am 24.06.2009 um 07:44 Uhr von Pfälzer
@DJ
Vorsicht! du ereiferst dich zu Unrecht; in erwins Beitrag geht es nicht um KEINE Pausen; in TV's können zusätzliche Pausen geregelt sein;