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Mitbestimmung Home Office...

A
ATGler
Jun 2020 bearbeitet

Hallöchen,

hat der BR eine Mitbestimmung wenn, wie durch die Corona Pandemie, Mitarbeiter in Home Office gebeten werden zu arbeiten? Sieht man das im Sinne von §100 BetrVG?

Danke schon mal...

Lg

41607

Community-Antworten (7)

B
Brabacone

21.06.2020 um 07:38 Uhr

Solange die MB eines BR durch dazu autorisierte Organe nicht außer Kraft gesetzt wird, besteht sie natürlich weiter. Dass von einen hier zustimmen müssenden BR besondere Umstände zu beachten sein werden, die hier seine Entscheidungsbreite doch einwenig Einschränken dürften, sollte bei einer Pandemie aber auch jedem klar sein.

Die Einführung und Beendigung eines Home-Offices fällt unter die §§ 99 ff, 102 BetrVG. Schau dir hierzu einmal die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 10.09.2014 - 12 Sa 505/14 einmal näher an. Da darüberhinaus noch so einiges zu beachten und Mitzubestimmen wäre, kommen hier auch die §§ 92 - 111 BetrVG zum tragen.

K
kratzbürste

21.06.2020 um 10:14 Uhr

Homeoffice beinhaltet auch: Ordnung im Betrieb Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Zeiterfassung Anwendung techn. Einrichtungen .... Arbeits- und Gesundheitsschutz Datenschutz Entgeltgrundsätze Versetzung .........

Also ein Ritt durch die §§ des BetrVG

U
UdoWoe

22.06.2020 um 10:14 Uhr

Prinzipell stimme ich Kratzbürste zu. Nur so wie ATGler schreibt, sind die MA ja wohl "gebeten" worden, also freiwillig in Homeoffice gegangen. Da treffen wieder einmal zwei Dinge aufeinander, einerseits die Rechte des BRs, andererseits der MA, welcher (gerne) in Homeoffice geht. Schwierig für den BR. Er darf seine Rechte nicht ausseracht lassen, aber andererseits auch den Wunsch des MA unter einen Hut bringen.

J
jimbob2019

22.06.2020 um 11:11 Uhr

Also freiwillig wird schwierig, da ja der AG hier seiner Plicht wegen Coronaregel nachkommen will. Wenn der Ag z.B Abstandregel nicht einhalten kann, muss er alternaiven schafen oder in Kurzarbeit gehen. Ich gehe mal davon aus das Homeoffice hier bevorzugt wird.

G
ganther

22.06.2020 um 21:16 Uhr

Wieviel Sinn macht es jetzt noch darüber zu diskutieren, ob der AG die AN ins Homeoffice schicken durfte. Oder bestreitet er jetzt Themen die man gemeinsam regeln sollte? Wir haben auch nicht alles geregelt sind aber froh, dass unsere MA das Angebot zu Homeoffice bekommen haben. Denn zwingend war das für den AG nicht....

A
ATGler

22.06.2020 um 21:34 Uhr

Hey Jungs, ganz ruhig. Wollte nur wissen ob es eine Mitbestimmungspflicht gibt. In unserer Firma herrscht ein sehr schlechter Informationsfluss. Wir als BR haben es erst erfahren als wir festgestellt haben das unser Drucker fehlt. Die Antwort darauf war,

"den bräuchten wir für Home Office".

Eine kurze Email mit "wir haben uns mit den Kollegen xyz auf Home Office verständigt."

Nur darum ging es.

Danke für eure Antworten. Wir müssen bei uns mal bissl Ordnung rein bringen.

Lg

D
DummerHund

23.06.2020 um 00:49 Uhr

@ UdoWoe @jimbob2019 Ich verzichte mal darauf Teile eurer Posts hier rein zu kopieren. Ich antworte darauf nur so viel: Ein AG kann HomeOffice nicht anweisen. Er kann tatsächlich nur Fragen und hoffen das MA in HomeOffice gehen möchte. Grund: Der Arbeitgeber kann das Home-Office nicht einseitig anordnen. Damit würde er in die Unverletzlichkeit der Wohnung – das ist ein Grundrecht – eingreifen. Allerdings ist es möglich, dass es schon im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zum Home Office gibt. Dann wäre zu prüfen, ob diese auch wirksam ist oder den/die Mitarbeiter*in unzulässig benachteiligt, § 307 BGB. Solch eine Home-Office-Klausel kann natürlich auch im Nachhinein vereinbart werden. Hierbei ist auf viele Dinge (Kosten, Erreichbarkeit, Ausfallrisiko …) zu achten, so dass dies nur nach anwaltlicher Beratung abgeschlossen werden sollte. Am besten ist, all dies für alle in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

@ATGler @Kratzbürste hat schon einige Punkte genannt. Ein weiter Blick durchs BetrVG oder zB. oder der Arbeitsstättenverordnung kann hier sicher nicht schaden. Neben dem Datenschutz würde ich weiter in jedem Fall die Haftungsbegünstigung regeln

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