Erstellt am 22.06.2009 um 20:54 Uhr von Lotte
Hallo Kleeblättchen,
Du bist ja süß...;-))
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du mal ein wenig mehr schreiben würdest. Oder wie hast Du Dir unsere Mithilfe gedacht?
Geht es um den Grund, um die Formulierung allgemein, um das Verfahren, um die Widerspruchsfrist?
Erstellt am 22.06.2009 um 21:44 Uhr von Kleeblättchen
Hallo, es geht mir um die Formulierung der Ablehnung.Unsere Firma hat eine eigene Zeitarbeitsfirma gegründet und so liegen dem BR nun zum ersten Mal Einreichungen von Zeitarbeitern vor. Zum Teil solche die bisher als Aushilfen bei uns gearbeitet haben. Auf was muss man achten? Was darf nicht fehlen
Erstellt am 22.06.2009 um 21:45 Uhr von DonJohnson
Interessant wäre auch zu wissen, ob dir die abschließende Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs 2 BetrVG bekannt sind und natürlich was du bezweckst...
Erstellt am 22.06.2009 um 21:51 Uhr von DonJohnson
Nun, die Gründe zur Zustimmungsverweigerung des 99ers sind wie gesagt abschließend. Etwas hinzudichten könnt ihr nciht. Ihr solltet nachsehen, wo welches Personal eingestellt werden soll, ob vielleicht in der Abteilung noch befristete sind usw - mit den paar Infos fehlen mir ansonsten die Worte.
Leider ist das eine typische Masche von größeren Betrieben...
Erstellt am 22.06.2009 um 21:53 Uhr von kleeblättchen
Natürlich sind mir die Ablehnungsgründe nach §99 Abs 2 BetrVG bekannt. Aber was muss zusätzlich noch rein? Der Zweck besteht darin die Ablehnung so umfassend wie möglich zu gestalten.
Erstellt am 22.06.2009 um 21:57 Uhr von Kleeblättchen
Was ist beispielsweise mit der Vorlage der Arbeitnehmerüberlassunggenehmigung und anderen "Papieren"?
Erstellt am 22.06.2009 um 22:09 Uhr von DonJohnson
Wenn euer AG einen solchen Weg geht, wird das rein rechtlich in sicheren Tüchern sein. Aber do oder so fragtest du nach einem Grund zur Zustimmungsverweigerung...
...Die vonj dir angesprochenen Dinge sollten durchaus berücksichtigt werden.
Erstellt am 22.06.2009 um 22:13 Uhr von kriegsrat
@ kleeblättchen
ob die ablehnung umfassend ist oder nicht spielt keine rolle, sie muß nur substantiiert begründet sein
und so schwierig ist es für den AG nicht, eure zustimmung vom arbeitsgericht ersetzen zu lassen....
Erstellt am 22.06.2009 um 22:20 Uhr von Kleeblättchen
Danke euch allen.Wie es aussieht wird es auf Dauer also ein aussichtsloser Kampf sein.Und wir konzentrieren uns auf die Erhaltung unser Stammbelegschaft soweit uns dies möglich ist.
Erstellt am 22.06.2009 um 23:26 Uhr von Lotte
Kleeblättchen,
"Was ist beispielsweise mit der Vorlage der Arbeitnehmerüberlassunggenehmigung und anderen "Papieren"?" Diese Verträge könnt Ihr einfordern und Euch zeigen lassen.
Mir scheint, bei Euch steht Ärger ins Haus, wenn Ihr die Zeitarbeiter der eigenen Zeitarbeitsfirma ablehnt...;-))
Interessant wird es, wenn der AG, AN, die vorher in der Hauptfirma befristet beschäftigt waren, in die Zeitarbeitsfirma übernimmt.
Wünsche Euch viel Glück. Ist wahrscheinlich jetzt der richtige Zeitpunkt um über einen KBR (wenn möglich) und über ein Seminar zur Zeitarbeit nachzudenken.