Zeitarbeiter
Hallo,ich benötige Hilfe bei der Erstellung von Ablehnungen zur Einstellung von Zeitarbeitern gem § 99 Betr.VG
Community-Antworten (10)
22.06.2009 um 22:54 Uhr
Hallo Kleeblättchen, Du bist ja süß...;-)) Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du mal ein wenig mehr schreiben würdest. Oder wie hast Du Dir unsere Mithilfe gedacht? Geht es um den Grund, um die Formulierung allgemein, um das Verfahren, um die Widerspruchsfrist?
22.06.2009 um 23:44 Uhr
Hallo, es geht mir um die Formulierung der Ablehnung.Unsere Firma hat eine eigene Zeitarbeitsfirma gegründet und so liegen dem BR nun zum ersten Mal Einreichungen von Zeitarbeitern vor. Zum Teil solche die bisher als Aushilfen bei uns gearbeitet haben. Auf was muss man achten? Was darf nicht fehlen
22.06.2009 um 23:45 Uhr
Interessant wäre auch zu wissen, ob dir die abschließende Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs 2 BetrVG bekannt sind und natürlich was du bezweckst...
22.06.2009 um 23:51 Uhr
Nun, die Gründe zur Zustimmungsverweigerung des 99ers sind wie gesagt abschließend. Etwas hinzudichten könnt ihr nciht. Ihr solltet nachsehen, wo welches Personal eingestellt werden soll, ob vielleicht in der Abteilung noch befristete sind usw - mit den paar Infos fehlen mir ansonsten die Worte.
Leider ist das eine typische Masche von größeren Betrieben...
22.06.2009 um 23:53 Uhr
Natürlich sind mir die Ablehnungsgründe nach §99 Abs 2 BetrVG bekannt. Aber was muss zusätzlich noch rein? Der Zweck besteht darin die Ablehnung so umfassend wie möglich zu gestalten.
22.06.2009 um 23:57 Uhr
Was ist beispielsweise mit der Vorlage der Arbeitnehmerüberlassunggenehmigung und anderen "Papieren"?
23.06.2009 um 00:09 Uhr
Wenn euer AG einen solchen Weg geht, wird das rein rechtlich in sicheren Tüchern sein. Aber do oder so fragtest du nach einem Grund zur Zustimmungsverweigerung... ...Die vonj dir angesprochenen Dinge sollten durchaus berücksichtigt werden.
23.06.2009 um 00:13 Uhr
@ kleeblättchen
ob die ablehnung umfassend ist oder nicht spielt keine rolle, sie muß nur substantiiert begründet sein und so schwierig ist es für den AG nicht, eure zustimmung vom arbeitsgericht ersetzen zu lassen....
23.06.2009 um 00:20 Uhr
Danke euch allen.Wie es aussieht wird es auf Dauer also ein aussichtsloser Kampf sein.Und wir konzentrieren uns auf die Erhaltung unser Stammbelegschaft soweit uns dies möglich ist.
23.06.2009 um 01:26 Uhr
Kleeblättchen, "Was ist beispielsweise mit der Vorlage der Arbeitnehmerüberlassunggenehmigung und anderen "Papieren"?" Diese Verträge könnt Ihr einfordern und Euch zeigen lassen. Mir scheint, bei Euch steht Ärger ins Haus, wenn Ihr die Zeitarbeiter der eigenen Zeitarbeitsfirma ablehnt...;-)) Interessant wird es, wenn der AG, AN, die vorher in der Hauptfirma befristet beschäftigt waren, in die Zeitarbeitsfirma übernimmt. Wünsche Euch viel Glück. Ist wahrscheinlich jetzt der richtige Zeitpunkt um über einen KBR (wenn möglich) und über ein Seminar zur Zeitarbeit nachzudenken.
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