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Geschäftsleitung will gehassten BR los werden!

H
Heigu
Feb 2019 bearbeitet

Ich wurde im Januar 2009 unter einem Vorwand der Veruntreuung von Spendengeldern fristlos entlassen. Zu diesem Zeitpunkt war ich freigestellter Betriebsratsvorsitzender. Spendengelder wurden nicht veruntreut und gesammelt wurde nicht vom BR sondern auf Initiative einzelner Mitarbeiter. Am 10.Juni 2009 wurde in erster Instanz meiner Kündigungsschutzklage statt geggeben.Mein Arbeitgeber wurde verurteilt mich zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Der damalige BR-Stellvertreter und jetzige Vorsitzende war an der Verleumdungskampagne gegen mich mit beteiligt und beeinflußt das 11-köpfige Gremium zur Arbeitgeberseitigen Arbeit. Unter anderem teilte er der Geschäftsleitung die Namen der IG-Metallmitglieder mit. Jetzt fordert der Geschäftsführer die Arbeitnehmer in Einzelgesprächen auf, einen Ausschluss meiner Person aus dem Betriebsrat, zu erwirken und dafür Unterschrift zu leisten.Vom Urteil des Arbeitsgericht und meinem Sieg über diese korrupte, intrigante Bande wissen die meisten(400MA) nichts. Was kann ich tun?

11.67004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

19.06.2009 um 18:32 Uhr

@Heigu Spendengelder ubd IG-Metall? Ich bin verblüfft... Zumal: Dem Kündigungsbegehren ist nicht stattgegeben worden - ob/ob nicht Spendengelder veruntreut wurden ist damit ja noch nicht so ohne weiteres bewiesen!

Wie wäre es mit einer Zivilklage gegen den AG? Einem Aushang?

R
ridgeback

19.06.2009 um 18:50 Uhr

...ist ein BR-Mitglied nicht im weitesten Sinne eine Person des politischen Lebens? Falls ja, wäre § 188 StGB in Erwägung zu ziehen.

E
Erwin

19.06.2009 um 20:36 Uhr

Als BRM weist Du ja wer wann wie einem BRM das Mandat entziehen kann. Du solltest Dir schon einmal Gedanken machen bei der nächsten Wahl mit einer eigenen BR-Liste zu kandidieren.

Auch wäre ggf. eine Verleumdungsklage § 187 StGB zu prüfen.

K
Kölner

19.06.2009 um 22:00 Uhr

@erwin ...und ein Gang zum Anwalt wäre empfehlenswert! In diesem Fall hättest Du das mal raten können!

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