Erstellt am 17.06.2009 um 22:04 Uhr von Lohengrin
Ob es bei ARAL einen TV oder BR gibt hängt sicherlich davon ab welche Tank es ist. Ansonsten regelt sich die Lohnfortzahlung beim Urlaub mindestens nach dem Bundesurlaubsgesetz und bei Krankheit nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz. Zuschläge kann man auch im AV regeln, was dann in der Regel auch vom Verhandlungsgeschick abhängen dürfte.
Vielleicht mal bei der betreffenden Aral-Tanke nachfragen?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 18.06.2009 um 05:54 Uhr von kriegsrat
ARAL gehört zu BP, da gibt es einen BR
Erstellt am 18.06.2009 um 08:46 Uhr von Petrus
Das Problem könnte sein, dass hier nicht "ARAL" der Vertragspartner ist.
Wenn ich meine Tankquittungen richtig in Erinnerung habe, steht da was von "Müller & Meier Tanke GmbH" und im Kleingedruckten auf der Rückseite "Verkauf von Kraftstoffen im Namen und Auftrag der XYZ Mineralöl AG".
Und ob Müller & Meier einen TV oder BR hat?
Erstellt am 18.06.2009 um 18:09 Uhr von Lohengrin
@kriegsrat, Petrus
Es dürfte sich dann aber wohl um einen Konzert-TV handeln. Und wenn der MA mit dem Pächter XY der Aral Tanke einen Vertrag abschließt, wäre die spannende Frage dann ob dieser TV zum Tragen kommen würde. Soweit Ich weiß sind die Tankstellenbetreiber meist eigenständige Unternehmer, die im Namen von Aral den Sprit u.a. verkaufen.
Ich denke mal eher kein TV.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 18.06.2009 um 18:14 Uhr von Kölner
@Lohengrin
'[...] Konzert-TV [...]'
Der war gut, der Gag... ;-)
Erstellt am 24.06.2009 um 21:08 Uhr von MichaelK
naja ich habe keinen vertrag unterschrieben, aber ich bekomme jeden monat eine 400 € abrechnung und bekomme eigentlich weniger, arbeite nur nach stunden, zb in der gebäudereinigung wäre das nicht möglich das muss ein vertrag mit std-anzahl vorliegen und der std.-lohn (tariflohn) und der urlaub usw.