Mittbestimmung = 0 - Wie sollte der BR reagieren, wenn Personal ohne seine Beteiligung eingestellt oder umgesetzt wird?
Wie sollte der BR reagieren, wenn Personal eingestellt oder umgesetzt wird?
Nicht das wir das schlimm finden würden, aber wir werden nichtmal gefragt!
Wir haben auch "interne Stellenausschreibungen" gefordert, die nicht durchgeführt werden.
Community-Antworten (9)
17.06.2009 um 20:20 Uhr
...ganz einfach, einen entsprechenden beschluss fassen das die rechtsanwaltskanzlei XY mit der Wahrnehmung der Rechte des BR beauftragt wird. Sucht euch vorher eine entsprechenden RA aus, der berät euch auch gerne, damit ein richtiger Beschluss gefasst wird. Dieses auch, weil er ja gerne sein Geld haben möchte. Zahlen muss der AG.
PS: Auch dringen Schuluneg besuchen, also auch hierzu Beschlüsse fassen.
17.06.2009 um 20:47 Uhr
SpongBob besucht seminare, erwin - zumindest wenn ich mich richtig entsinne...
@SpongBob Erst mal den AG auf euer Zusdtimmungsverweigerungsrecht nach 99 informieren und bei Wiederholung mit § 101 drohen (beides BetrVG). Dann Beschluss fassen und RA in Anspruch nehmen!
*Nicht das wir das schlimm finden würden, aber wir werden nichtmal gefragt! * Doch, das ist schlimm, weil dadurch eventuell andere AN Nachteile bekommen könnten!!! Das ist sogar sehr sehr schlimm!!!!
17.06.2009 um 21:46 Uhr
@DonJohnson
ich stimme Dir ja zu, die Keule (RA) nicmmt man normaler weise nicht gleich, doch wenn man einen AG hat der wohl den BR total oder mehrfach links liegen lässt kann man ruhig auch gleich zur Keule greifen. Das schlimmst was geschehen kann, ist ein Hinweis/ Bitte des Richters doch beim nächsten mal doch nicht unbedingt gleich zur Keule zu greifen.
Aber Du hast Recht, auch das BetrVG bietet die von Dir aufgeführten Möglichkeiten. Es gibt auch hier halt mehrere Wege zum Ziel.
17.06.2009 um 22:09 Uhr
Verweise Deinen AG auf § 23 Abs. 3 BetrVG.
19.06.2009 um 22:07 Uhr
@erwin 'ich stimme Dir ja zu, die Keule (RA) nicmmt man normaler weise nicht gleich, doch wenn man einen AG hat der wohl den BR total oder mehrfach links liegen lässt kann man ruhig auch gleich zur Keule greifen.' ...das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
19.06.2009 um 22:15 Uhr
Viel interessanter finde ich: Aber Du hast Recht, auch das BetrVG bietet die von Dir aufgeführten Möglichkeiten. Es gibt auch hier halt mehrere Wege zum Ziel.
Hmmm... ;-)))
19.06.2009 um 22:19 Uhr
@DonJohnson So deutlich wollte ich dann auch nicht werden. Man weiss ja nie, wie ein RA das sieht... ;o)
19.06.2009 um 22:23 Uhr
@Kölner Wie war das noch gleich? 3 Rechtsanwälte 4 Meinungen....? ;-)))
20.06.2009 um 09:15 Uhr
@all nicht das wir das schlimm finden
Damit ist natürlich gemeint, dass wir Einstellungen nicht schlimm finden.
Den Zustand der Gerüchteküche finden wir extrem schlimm. Da geht eine Kollegin 09/2010 in Rente und es werden Kollegen gefragt, ob die auf dieser Position arbeiten wollen.
Oder auch ganz toll: Es wird eine interne Stellenauschreibung gemacht, es bewirbt sich nur ein einziger Kollege darauf und der arbeitet dort schon. Na ja, gut, der ist vielleicht als Test ob er dafür geeignet ist dort schon angefangen. Aber da müsste der BR doch auch gefragt werden, oder?
Dann haben wir einen Kollegen, der 2 vers. Aufgaben hat, die eine Aufgabe wird so gewichtig, dass er die zu 100 % ausfüllen soll. Dafür soll ein BRM seine Stelle haben. Auch ohne die Stelle intern auszuschreiben.
PS: die interne Ausschreibung haben wir Ende letzten Quratals schriftlich verlangt, weil wir nicht wussten, ob der BR vor uns das bereits gemacht hat.
@erwin gibt es Schulungen "wie erziehe ich meinen Chef"? die würde ich machen, wüsste nur nicht, wie ich die meinem Chef als Beschluss beibringen würde! Wir haben als Gremium "BR1" und "BR2" hinter uns im September kommt "BR3" Außerdem waren 2 beim Mobbingseminar, 2 waren beim Seminar Protokollführung, 1 war bei Arbeitszeit, 1 wird nächsten Monat Arbeitszeitgesetze machen, und dann steht noch ein Rhetorikseminar an, das in Planung ist.
Wenn du noch Vorschläge für bessere Seminare hast bin ich dir dankbar.
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