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Versetzung oder nicht? Tageweise Arbeit an anderem Standort

S
see-see
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, Unser Verwaltungschef (kein § 5) arbeitet seit Kurzem regelmäßig an 2 Tagen in der Woche an einem 500 km entfernten Standort des Mutterkonzerns und nimmt dort zusätzliche Aufgaben wahr). Wir sehen viele Punkte, die durch diese Maßnahme hier im am Standort negativ beeinflusst werden (könnten). Z.B. könnte es zu Arbeitsverdichtung für sein Team hier vor Ort kommen, oder Aufgaben werden überhaupt nicht erledigt (aktuell: kein Desinfektionsmittel seit Wochen in den Sanitärräumen)... Wäre eine Anhörung beim Betriebsrat erforderlich bei dieser personellen Maßnahme?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

16.06.2020 um 11:04 Uhr

Bei beiden Betriebsräten an beiden Standorten - ihr zur Versetzung, weil sich die Umstände wesentlich geändert haben, unter der die Arbeit zu leisten ist (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG) und der andere BR zur Einstellung. Also zweimal 99.

C
Challenger

16.06.2020 um 13:06 Uhr

Kratzbürste hat die Frage bereits umfassend beantwortet.

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