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Probezeitkündigung - innerhalb der Probezeit?

M
molly
Jan 2018 bearbeitet

Es ist doch richtig, dass die Kündigungsfrist bei einer Kündigung in der Probezeit innerhalb der Probezeit liegen muss? Also, Probezeitende 30.06., dann Kündigung spätestens am 16.06., davor die Anhörung des BR?

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Community-Antworten (6)

P
pitsieben

17.06.2009 um 11:34 Uhr

@ Molly, die Kündigung kann bis zum Ende der Probezeit am 30.06. ausgesprochen werden.

M
molly

17.06.2009 um 12:02 Uhr

Muss es nicht eher heißen, "kann zum Ende der Probezeit ausgesprochen werden"? Das ist nämlich unser Problem. "Bis zum Ende der Probezeit ausgesprochen" würde heißen, es kann auch erst z.B. am 30.06. gekündigt werden.

K
Kölner

17.06.2009 um 12:10 Uhr

@Molly Es gibt damit kein Problem! 'Würde und hätte' interessieren dabei fast gar nicht! Es heisst regelmäßig, dass 'eine Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen vorgenommen werden kann'.

Demnach ist eine Kündigung am 30.06.09 zurecht möglich und das AV ist dann 14 Tage später beendet. Interessant ist das Kündigungsbegehren des AG nur, wenn ein BR besteht und die zwingende Anhörung zur Kündigung nach dem 23.06. erfolgt.

P
pitsieben

17.06.2009 um 12:11 Uhr

@ Molly, es kann am 30.06. zum 14.07. gekündigt werden.

M
molly

17.06.2009 um 12:43 Uhr

Vielen Dank pitsieben

D
DerAlteHeini

17.06.2009 um 18:44 Uhr

Molly Die mögliche Kündigungsmöglichkeit nach der du hier fragst, hängt nicht von einer vereinbarten Probezeit ab. Hier einfach auf die Probezeit abzustellen um mit einer 14 Tagesfrist ohne Angabe von Gründen kündigen zu können, ist falsch.

Ob eine Probezeit von 6 Wochen, halbes Jahr oder oder ein Jahr vereinbart wurde ist im Zusammenhang mit einer Kündigung unerheblich. Die von dir gemeinte Kündigung mit der Kündigungszeit von 14 Tage ergibt sich aus § 1 KschG. Hier ist nur die Betriebszugehörigkeit von sechs Monate und weniger von Bedeutung in der so kurzfristig gekündigt werden kann. Hat der Kollege eine längere Probezeit als sechs Monate, so ist dies unbedeutend gegenüber den dann zu beachtenden Kündigungsschutz.

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