Kruzfistige Betriebsversammlung - möglich einzuberufen?
Bei uns gab es seid einigen Wochen Verhandlungen über Arbeitszeitmodelle, Lohnverzicht, etc. Gestern hat uns die GF ihr "letztes" Angebot mit den minimalsten Vorderungen mitgeteilt, ansonsten soll es Kündigungen geben. Wir wollen und müssen die MA informieren. Wie kurzfristig ist es möglich eine Betriebsversammlung vom BR einzuberugen. Ist es möglich eine Betriebsversammlung für den nächsten Tag einzuberufen?
Danke!
Community-Antworten (7)
16.06.2009 um 15:40 Uhr
grundsätzlich schon, wenn die betrieblichen belange berücksichtigt wurden aber : zusätzliche ("außerordentliche") Betriebsversammlungen muss der Betriebsrat einberufen auf Antrag des Arbeitgebers und auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer; er kann eine solche Versammlung auch aufgrund eigener Entschließung einberufen, wenn er sie für "notwendig" erachtet; die "außerordentlichen" Betriebsversammlungen, die der Betriebsrat aufgrund eigener Entschließung oder auf Wunsch eines Viertels der Belegschaft einberuft, erfolgen außerhalb der Arbeitszeit (es sei denn, Arbeitgeber und Betriebsrat einigen sich auf die Durchführung während der Arbeitszeit).
es empfiehlt sich hier, mit dem AG eine einigung zu erzielen
16.06.2009 um 15:40 Uhr
Die Frist zwischen Einladung zu einer Betriebsversammlung und dem Versammlungstermin muss so bemessen sein, dass möglichst alle AN von dem Termin unterrichtet werden und an ihm teilnehmen können.
Dem AG hat die Terminnachricht so rechtzeitig zuzugehen, dass er seine Teilnahme ermöglichen, auf Grund der mitgeteilten Tagesordnung Erklärungen vorbereiten und einen Vertreter des AG-Verbandes hinzuziehen kann.
Die Gewerkschaft muss gleichfalls Gelegenheit haben, sich auf die Versammlung und die zu erörternden Themen terminlich und sachlich einzustellen.
LAG Düsseldorf vom 11.04.1989 - 12 TaBV 9/89 (DB 1989 S. 2284)
(Google hilft ;-) )
16.06.2009 um 15:42 Uhr
@ petrus
bei den "ordentlichen " betriebsversammlungen...........
16.06.2009 um 16:19 Uhr
kriegsrat, haste recht. ordendlich ist das stichwort.
16.06.2009 um 16:36 Uhr
@kriegsrat: Auch eine ao. BetrVers bringt wenig, wenn die Zeit nicht für die Unterrichtung der AN über diesen Termin ausreicht. (Leitsatz1) Und da beim angesprochenen Wunschkonzert der GF von Elcubano nach $77(3) auch die GEW im Boot ist, wäre eine Beachtung des Leitsatzes 3 dem Ablauf der BetrVers dienlich.
Bei einer ao. BetrVers. entfällt die Einladungspflicht an den ArbGeb. Die Frage ist: Will der BR dem ArbGeb die Möglichkeit geben, sich der Belegschaft zu stellen? (Die Empfehlung, sich mit der GF zu einigen, damit die Zeit bezahlt wird, hast Du ja schon gegeben)
16.06.2009 um 17:05 Uhr
@ petrus davon abgesehen... ich sehe hier auch nicht die notwendigkeit, hals über kopf von heute auf morgen eine betriebsversammlung einzuberufen würde ich eher für schädlich als hilfreich betrachten
16.06.2009 um 18:50 Uhr
kriegsrat Ich auch.
Immerhin kann doch jede Seite die Verhandlungen für gescheitert erklären, was dann kommt, sollte dem AG bewußt sein oder gemacht werden! Mich interessiert aber auch, was genau die BV´s regeln sollen - am besten den Wortlaut. Dann würde ich gerne wissen wie groß das Gremium ist, und ob es einen WA gibt. Und es würde mich interesieren, ob die Angaben des AG überprüft wurden, oder ob das nur Einsparungen sein sollen. Die BV Arbeitszeitmodelle interessiert mich dabei vorrangig. Was er sich unter Lohnverzicht vorstellt ebenfalls. Und noch interessanter finde ich die "etc" - alles super spannend - hoffentlich bekomme ich hierauf eine Antwort ;-)))
Verwandte Themen
BRV weigert sich ausserordentliche Sitzung einzuberufen
ÄlterHallo zusammen, wir haben das Problem das unser BRV nur Sch++++ baut und ein absolutes EGO Problem hat :-( nun haben wir( 5 von 7) beschlossen ihn auf einer außerordentlichen Sitzung abzuwählen. Er w
Betriebsversammlung = Betriebspause
ÄlterEine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
BetrVG § 43 – Betriebsversammlung / kann, soll oder muss ?
ÄlterWir heißt es so schön im Gesetz unter Satz (1): Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Als lang
Musterschreiben - mit dem die Gewerkschaft den BR auffordert, eine Betriebsversammlung nach §43,4 BetrVG einzuberufen
ÄlterHallo, ich brauche ein Musterschreiben mit dem die Gewerkschaft den BR auffordert eine Betriebsversammlung nach §43,4 BetrVG einzuberufen.Unsere Gewerkschaft hat sowas nicht :o( Kann jemand weiterhe