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Betriebsvereinbarung über Sommerhitze am Arbeitsplatz - weiß jemand wo man Muster Betriebsvereinbarungen darüber bekommt?

T
turbo
Mrz 2023 bearbeitet

Hat schon jemand eine Betriebsvereinbarung im Betrieb abgeschlossen über "Sommerhitze am Arbeitsplatz oder vergleichbares", oder weiß jemand wo man Muster Betriebsvereinbarungen darüber bekommt.

6.68703

Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

16.06.2009 um 14:07 Uhr

Gibt es gesetzliche Vorschriften über die Temperatur am Arbeitsplatz?

Leider bestehen keine konkreten gesetzlichen Vorschriften über einzuhaltende Temperaturen am Arbeitsplatz.

Gemäß § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften zur Arbeitsleistung so einrichten und unterhalten, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie die Natur der Dienstleistung es gestattet.

Welche Temperaturen am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer/-innen geeignet und welche Temperaturen noch zumutbar sind, wird durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) geregelt.

Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättVO in Verbindung mit Ziffer 3.5 ihres Anhangs muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur bestehen.

Diese variiert – je nach der Art und Weise der Arbeit – zwischen plus 12 Grad Celsius (Verrichtung schwerer Arbeit) bis 20 Grad Celsius (leichte sitzende Tätigkeit).

In Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen sollen mindestens plus 21 Grad Celsius vorherrschen, in Waschräumen mindestens plus 24 Grad Celsius.

Weiterhin empfiehlt die ASR Raumtemperaturen bis 26 Grad Celsius. Bei darüber liegender Außentemperatur darf jedoch in Ausnahmefällen auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein.

Und was sagt die Rechtsprechung?

Unerfreulicherweise gibt es noch keine eindeutige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Thema der Über- bzw. Unterschreitung von Temperaturen am Arbeitsplatz.

Es existieren aber einige zivilrechtliche Entscheidungen zum Gewerbemietrecht, die eine Verbindlichkeit der 26-Grad-Grenze aus der Arbeitsstättenrichtlinie annehmen, aber entschieden haben, dass höhere Außentemperaturen eine Anpassung der Grenze nach oben zur Folge haben.

So hat z.B. das Landgericht Bielefeld am 26.03.2003 (– 3 O 411/01 –) entschieden, dass ein Vermieter verpflichtet sei, die Einhaltung der 26-Grad-Grenze in den vermieteten Räumlichkeiten zu gewährleisten. Zu diesem Ergebnis gelangte das Gericht, da es die Arbeitnehmerschutzvorschriften aus der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Arbeitsstättenrichtlinie zugunsten der Mieter herangezogen hat.

Was kann der Betriebsrat tun?

Sofern ein Betriebsrat besteht, sollten sich Arbeitnehmer/-innen bei beeinträchtigenden Temperaturverhältnissen an ihn wenden.

Gemäß seines in § 87 Abs.1 Nr.7 BetrVG geregelten Mitbestimmungsrechts kann der Betriebsrat von sich aus tätig werden und verlangen, dass der Arbeitgeber mit ihm eine Betriebsvereinbarung zum Thema ”Temperaturen am Arbeitsplatz” abschließt. Sollte sich der Arbeitgeber hier uneinsichtig zeigen, so bleibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, unter Einschaltung einer Einigungsstelle eine zwingende Entscheidung zum Thema Gesundheitsschutz herbeizuführen, die für den Arbeitgeber bindend ist.

schaut mal auf folgende seite: http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/unertraegliche_temperaturen_am_arbeitsplatz_was_koennen_beschaeftigte_tun/

ihr könntet z.b. regeln :

* Änderung der Arbeitszeit
* Betriebsferien
* Arbeitspausen
* Klimaanlagen, Lüfter, Ventilatoren
* Kleidungsvorschriften
* Essens- und Getränkeregelungen
* Firmen- und arbeitsplatzabhängige Schutzmaßnahmen
B
Blonder

16.03.2023 um 16:18 Uhr

Haben gerade begonnen eine BV zu erstellen!

W
wdliss

16.03.2023 um 16:27 Uhr

und das nur 14 Jahre zu spät

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