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Befristungen bei neugegründeten Firmen?

N
Nobbi
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht es bei befristeten Verträgen mit der Regelung von 4Jahren beliebig oft, bei neugegründeten Firmen aus. Ist es richtig das das Einstellungsdatum dafür gilt das der Arbeitsvertrag ab einstellungsdatum 4 Jahre lang beliebigoft verlängert werden kann, und nach vier Jahren gilt die normale Regelung bei Neueinstellungen von 3 mal innerhalb von zwei Jahren.

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

16.06.2009 um 00:31 Uhr

@Nobbi, In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.

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