Wie sieht es bei befristeten Verträgen mit der Regelung von 4Jahren beliebig oft, bei neugegründeten Firmen aus.
Ist es richtig das das Einstellungsdatum dafür gilt das der Arbeitsvertrag ab einstellungsdatum 4 Jahre lang beliebigoft verlängert werden kann, und nach vier Jahren gilt die normale Regelung bei Neueinstellungen von 3 mal innerhalb von zwei Jahren.