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Beschlüsse müssen doch auf einer Einladung stehen?

R
Rocce
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, gelernt ist gelernt sagt man,aber unser BRV gibt Einladungen raus ohne das die" Beschlussfassung" darauf steht. Im Seminar wurde uns doch gelehrt das es auf der Einladung stehen muß,wenn ein Beschluß gefasst wird. Bei ihm läuft es alles frei ..... so das man keine Lust mehr auf dieses Amt hat. Das ist doch nicht normal,vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen,letzendlich ist es auch so das er kein BR1 und BR2 gemacht hat und mich des öfteren fragt was er in die Einladung schreiben soll!Geht man ihn dann an,meint er z.B.er sei schon so lange BR und BRV knapp11/2 Jahre daher nicht verwunderlich wenn man so manches Mal keine Lust mehr hat.Er jedenfalls meint das wäre nicht so wichtig das es in der Einladung stehen müßte.Kann ich dann eigentlich die Sitzung verlassen?Liebe Grüße Rocce

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Community-Antworten (3)

O
olala

16.06.2009 um 00:51 Uhr

wenn du di echance hast deinem vorsitzenden was nette beizubringen ...dann solltest du nicht die sitzung verlassen...kannst ja ganz lieb mal auch mögliche folgen hinweisen...die ein gewisser formfehler so mit sich bringen würde... das ist oft recht überzeugend...evtl hat ja der vorsitzende auch ne passende überlegeung zu dem einen oder anderen vorgehen.... ganz umsonst wird ja hoffentlich dessen längere amtszeit nicht gewesen sein...versuch halt zu lernen...und teil mal deein wissen ganz unverbindlich mit

K
Kriegsrat

16.06.2009 um 01:52 Uhr

@ rocce

wenn betriebsräte erfreulicherweise auf lehrgänge gehen, sollten sie ihr wissen auch mit den betriebsratsmitgliedern teilen, die ihre kompetenz lediglich aus einer langjährigen zugehörigkeit zum gremium ableiten dazu bietet sich in deinem fall z.b. an, während einer sitzung das strittige thema anzusprechen, die rechtslage zu erläutern und die angelegenheit so im gremium zu thematisieren, den vorschlag zu machen, euren BRV auch mal auf einen entsprechenden lehrgang zu entsenden

da BRV auch bloß menschen sind, sollte man sie nicht "angehen", sondern das ganze etwas sachter abwickeln und die sitzung zu verlassen bringt nun das eigentliche problem einer lösung keinesfalls näher....

zuletzt könnte man auch überlegen zum wohle einer zukünftig rechtssicheren betriebsratsarbeit den vorsitzenden abzuwählen.....

S
STANLEY

17.06.2009 um 09:18 Uhr

Also - mir ist es gänzlich unbekannt, dass auf der Einladung die Beschlussfassungen drauf stehen müssen (warum dann noch tagen, wenn der Beschluss bereits gefasst ist) - Allenfalls die Themen sollten im Vorfeld (auf der Einladung) bekannt sein und die Angabe, ob darüber eine Beschlussfassung erfolgen soll/muss, damit sich das BR-Mitglied auf die Sitzung ggf. vorbereiten kann (...wenn ich das lese, kommt mir immer die Galle hoch, weil bei uns allenfalls 2 von 7 BR-Mitgliedern sich darüber im Vorfeld Gedanken machen). Natürlich gibt es die Ausnahmen, wo im Vorfeld niemanden etwas vorher bekannt war, was aber trotzdem "erledigt" werden muss! Da wird dann aber zu Beginn der Sitzung darüber abgestimmt, ob man damit einverstanden ist, dass dieser neue Punkt in die Sitzung mit aufgenommen wird.

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