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Fusion - was bleibt?

G
Geschäftsmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.... Thema Fusion: übernehmender betrieb GmbH hat eine mav, uebergehender betrieb GmbH hat BR. Was bleibt nach der Fusion ??? ist hier auch die Mitarbeiterstärke maßgebend?

1.46109

Community-Antworten (9)

G
gironimo

20.12.2016 um 09:14 Uhr

Ein privatwirtschaftliches Unternehmen wird kirchlich? Ein eher seltener Vorgang. Da würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

G
Geschäftsmann

20.12.2016 um 15:50 Uhr

Danke fuer die Antwort.

Eingetragener Verein mit Tochter Gesellschaft (Service GmbH mit BR) soll mit einem diakonischem Unternehmen, ebenfalls mit einer Tochter Gesellschaft (Service GmbH mit MAV) fusionieren. Es wird ein Unternehmen ohne BR favorisiert. Was koennte mit den GmbHs und deren Interessenvertretungen passieren bzw bleibt BR oder mav?

K
Kölner

20.12.2016 um 15:56 Uhr

GmbH ist immer ein BR

P
Pjöööng

20.12.2016 um 17:34 Uhr

Sind Religionsgemeinschaften nicht befugt eine GmbH zu gründen?

K
Kölner

20.12.2016 um 18:34 Uhr

Gibt es da eine MAV in den GmbHs? Ich glaube sogar, dass es in der ausgangsfrage eigentlich keine mav geben kann in der GmbH. Aber ich kann mich auch irren... 118er ?

G
Geschäftsmann

20.12.2016 um 19:01 Uhr

Hallo, Danke fuer die bisherigen Rückmeldungen. Ja, es ist in der Tat so, dass in der einen Service GmbH (Tochtergesellschaft des diakonischen Unternehmens bzw Koerperschaft) eine MAV ist.

P
Pjöööng

21.12.2016 um 16:46 Uhr

Zitat (Kölner): "118er ?"

Guter Einwurf!

"§ 118 (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen UNBESCHADET DEREN RECHTSFORM"

M
maver

21.12.2016 um 17:21 Uhr

Hallo,

ich bin Mitglied einer MAV eines 800 MA großen diakonischen Unternehmens. Wenn der übergehende Betrieb in der vorhandenen übernehmenden diakonischen Gesellschaft aufgeht, gilt meiner Meinung nach §7 MVG.EKD. Der bestehende Betriebsrat bleibt sechs Monate Interessenvertretung des übergehenden Betriebs. Nach sechs Monaten wird in diesem Betrieb eine neue MAV gewählt, hier solltet ihr Euch vorher entscheiden, ob Ihr eine eigene MAV oder eine gemeinsame MAV bilden wollt. Beides hat Vor- und Nachteile, wir sind nach 20 Jahren mit 4 Einzel-MAVen zu der Erkenntnis gekommen, dass wir gemeinsam nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden können und nun innerhalb des Konzerns eine bessere Gerechtigkeit in der Behandlung einzelner MA oder Teams erreicht haben.

G
gironimo

27.12.2016 um 15:17 Uhr

Ich rege noch einmal die Hinzuziehung eines Fachanwalts an. Ein BR wählen zu können und damit die Anwendung des BetrVG wäre allemal die bessere Lösung.

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