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Probezeit in Arbeitsvertrag - auch für Kollegen, die bisher über eine Zeitfirma bei uns arbeiteten?

E
elamicha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Frage, die ich sicher wissen müsste aber nicht weiß wo ich den § finde. Es geht darum, dass Kollegen, die bisher über eine Zeitfirma bei uns arbeiteten nun übernommen werden sollen und im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart werden soll. Ich meine, diese Probezeit ist nicht rechtens, da sich die Chefs schon ein Bild der Kollegen und ihrer Arbeitsweise machen konnten und somit keine Probezeit mehr im Vertrag stehen kann.
Liege ich da richtig???

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Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

15.06.2009 um 14:15 Uhr

Wird ein Zeitarbeiter vom Kundenbetrieb übernommen, muss er die Probezeit dort noch einmal durchlaufen - selbst dann, wenn er zuvor im Auftrag des Zeitarbeitsunternehmens die gleiche Arbeit verrichtet hat. Es handelt sich um 2 Arbeitsverhältnisse bei 2 verschiedenen Firmen.

W
Waschbär

15.06.2009 um 14:44 Uhr

@Michaela,

Leider stimmt die Aussage von Kriegsrat komplett, selbst wenn die Arbeit eins zu eins war. Darf der Arbeitgeber eine Probezeit verlangen.

Natürlich kann der Ag diese wegfallen lassen. Aber es bestewht kein Rechtsanspruch für den ZA :-(

@Kriegsrat, du kennst dich mit mehren Verhältniss ja gut aus .-))))

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