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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitnehmer wünschen sich tägliche Reinigung des Gebäudes in Corona Zeit

O
Osswald
Jun 2020 bearbeitet

Die Frage mag vielleicht banal und unüblich klingen, aber eventuell gibt es hierzu ja bereits Erfahrungswerte:

Unsere Büroräume (Nutzung von ca. 10 MitarbeiterInnen täglich, plus Ortsvorsteherin, werden üblicherweise 4 mal pro Woche gereinigt (Büroräume, Gemeinschaftsraum, Klos sowie Mitarbeiterküche.

Seit Beginn Corona wurde die Putzkraft nur noch 1-2 Mal pro Woche bestellt, weil die Büros kaum noch genutzt wurden und viel im Homeoffice gearbeitet wurde. Auch der Gemeinschaftsraum stand erst einmal leer. So begründet die AG zumindest den geringeren Einsatz des Reinigungspersonals.

Aktuell sind wir jedoch fast alle wieder da (wir sind übrigens deutlich mehr MitarbeiterInnen, es arbeitet aber nur ein Teil in dem Komplex), die Reinigungskraft kommt aber nach wie vor nicht nach gewohnten Rhythmus, sondern nur 3 mal pro Woche.

Nun wurde in einem Protokoll der vergangenen Woche seitens der AG zugesichert, dass täglich gereinigt wird. Als sie darauf hingewiesen wurde, dass das für den benannten Komplex ja nicht stimmt, wurde im Nachgang eine Arbeitsanweisung versendet, in dem steht, dass in der Regel täglich gereinigt wird. Wenn nicht, müssen die MitarbeiterInnen das Reinigen der Oberflächen übernehmen.

Lange Rede, kurzer Sinn: eine Kollegin sprach mich darauf an, die als ehemalige Krebspatientin vor weniger als 5 Jahren, sich eine tägliche Reinigung wünscht. Wünscht deswegen, weil wir alle nicht wissen, ob es da tatsächlich soetwas wie einen Anspruch gibt? Wie würdet ihr das einschätzen? Seht ihr einen Handlungsbedarf?

Ergänzend dazu noch: es handelt sich um einen sozialen Verein, der auch langsam wieder für die Nutzung durch Gruppen die Türen öffnet.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

11.06.2020 um 12:37 Uhr

Im Titel steht "Arbeitnehmer wünschen sich...", im Text geht es dann um eine Person. (??)

Und geht es dieser Person um die von dir zitierte "Oberflächenreinigung" (des Schreibtisches?)? In diesem Einzelfall könnte man sich doch gut vorstellen, dass man mal selbst ein Desinfektionstuch in die Hand nimmt.....

Aber vielleicht schätze ich die Lage falsch ein. Und das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes durchzuführen.

O
Osswald

11.06.2020 um 13:24 Uhr

Nein, es geht nicht um den eigenen Schreibtisch, der wird selbst gereinigt, sondern um die Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden (sanitäre Anlagen, gemeinschaftliche Küche, Handläufe). Gewisse Sachen sind ohnehin in der Verantwortung der einzelnen MitarbeiterInnen, dazu gehört u.a. der eigene Schreibtisch (wobei nicht jeder einen eigenen Schreibtisch/ Arbeitsplatz hat), Reinigung der Kaffeemaschine usw. Aber die Reinigung und Desinfektion der Oberflächen über das Beseitigung eigener Nutzungsrückstände hinaus, war bisher so noch nie vorgesehen. Und hat nun, in Zeiten von Corona, meines Erachtens auch nochmal einen anderen Bedarf.

Und ja, explizit thematisiert wurde es von einer Person. Allerdings wurde die interne Handlungsanweisung auch erst gestern versendet.

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