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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung eines Azubis im 2. LJ - weil er in seiner Zwischenprüfung sehr schlecht gewesen ist?

E
Ehrensp
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage:

Bei uns hat ein Azubi eine Abmahnung bekommen, weil er in seiner Zwischenprüfung sehr schlecht gewesen ist. Nun soll der Azubi gekündigt werden.

Da ich erst seit einem Halben Jahr in der JAV bin weis ich nicht, ob das reschtlich i.O. ist und wenn nicht, was wir dagegen tun können.

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.

M.f.G.

M. Ehre

7.22802

Community-Antworten (2)

P
pirat

14.06.2009 um 18:34 Uhr

@Ehrensp

habe irgendwo mal gelesen..... wenn beispielsweise nurdie schlechten Berufsschulleistungen in der Abmahnung gelandet sind, dürfte es einem Richter auffallen, dass diese nicht abmahnbar sind...Eine Abmahnung wegen schlechter Noten ist in der Regel ungerechtfertigt.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder.html

Schon mal was von GEWerkschaften gehört?

I
Immie

14.06.2009 um 18:57 Uhr

@Ehrensp Wende dich vertrauensvoll an deinen BR...ohne den machst du sowieso nichts.

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