Erstellt am 12.06.2009 um 17:39 Uhr von metaljack
Siehe §11BetrVG(Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder)
Erstellt am 12.06.2009 um 19:11 Uhr von DerAlteHeini
FutureBR
Zur Gründung eines BR werden drei Arbeitnehmer des Betriebes benötigt. Diese drei Kollegen laden zu einer Wahlversammlung/Betriebsversammlung ein. In dieser Versammlung wird der Wahlvorstand berufen. Der Wahlvorstand muss mindesten aus drei Mitglieder bestehen und arbeitet die Betriebsratswahl ab. Werden für die BR Wahl nicht genügend Kandidaten gefunden um eine BR entsprechend der Betriebsgröße zu wählen, geht man bei der Berechnung der BR-Größe solange auf die nächst niedrige Betriebsgröße, bis es mit der Kandidatenmenge passt.
Erstellt am 12.06.2009 um 19:15 Uhr von FutureBR
Super, Metal Jack und Alter Heini, das waren die wichtigen Informationen, die ich noch benötigt habe. Dann kann es ja losgehen ...
Erstellt am 12.06.2009 um 19:20 Uhr von MonaLisa
@zukünftiges Gremium!
Immer langsam mit den jungen Pferden!
Überstürzt nicht's und nehmt lieber Kontakt mir der für euch zuständigen Gewerkschaft auf!
Ihr glaubt nicht, was man bei einer BR - Wahl (unbeabsichtigt!) alles falsch machen kann!
Erstellt am 12.06.2009 um 19:32 Uhr von FutureBR
Hi MonaLisa, Danke für den Warnhinweis, bin aber in der Tat schon in Kontakt mit der Gewerkschaft. Persönlicher Termin folgt in Kürze. Dennoch: bin aufgeschlossen für alle Tips und Hinweise zum Start des neuen BR. Habe schon viel recherchiert im Internet, aber evtl. gibt es ja auch Erfolgsstories mit zunächst "zu kleinen BRs"? Das wäre hilfreich in der anstehenden Überzeugungsarbeit der Kollegen. Aber vielleicht hilft mir hier ja auch die Gewerkschaft entsprechend weiter. Gruß, FutureBR
Erstellt am 12.06.2009 um 22:34 Uhr von DerAlteHeini
FutureBR
Die Aussagen von Sekretäre der Gewerkschaft sollte man nicht so einfach glauben.Da habe ich schon die tollsten Dinge erlebt.
Was für euch wichtig ist, drei Kollegen laden zur Wahlversammlung ein, wenn die Drei von der Versammlung auch in den Wahlvorstand berufen werden, können sie sich als Mitglieder des Wahlvorstands ordentlich für die BR Wahl schulen lassen und der AG muss alles zahlen.
Erstellt am 13.06.2009 um 02:38 Uhr von DonJohnson
@all
Auch ich würde dringend dazu raten die GEW mit ins Boot zu holen. Erstens ist es einfacher und zweitens stehen dann nciht drei AN am Pranger. Es geht m. E. nciht nur darum die Wahl einzuberufen und durchzuführen, sondern vielmehr auch darum die ersten Stark ihr seid, kann und werde ich von hier aus nciht beurteilen ...