Wir haben in unserem Betrieb Kurzarbeit und hierüber auch eine Betriebsvereinbarung mit der GL vereinbart.
Unter Punkt Kündigung steht folgender Text: Während der Kurzarbeit ist der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen nur mit Zustimmung des BR möglich. Andere Kündigungsgründe sind hiervon nicht berührt.

Die GL will jetzt einem Kollegen kündigen, der noch in der Probezeit ist. Wie sieht es damit aus? Müssen wir da als BR irgendetwas machen?