Wahlverfahren - wer entscheidet?
Wer kann mir sagen, wer über das Wahlverfahren des Betriebsrates entscheidet und ob sich bei bestimmten Betriebsformen das eine oder andere Wahlverfahren ausschließt? Oder ist es völlig egal ob man Personen- oder Listenwahlen praktiziert?
Community-Antworten (4)
09.06.2009 um 22:12 Uhr
@Problembär, Personenwahl wird durchgeführt, wenn nur eine Liste eingereicht wird.
09.06.2009 um 22:28 Uhr
Mir war schon klar, das man für Listenwahlen mindestens 2 Listen benötigt! Meine Frage ist, ob es irgendwelche Kriterien gibt, die die eine oder andere Wahlform ausschliessen. Ich könnte mir vorstellen das ein Unternehmen mit mehreren Standorten vielleicht eher eine Listenwahl praktiziert, damit möglichst viele einzelne Betriebsteile vertreten sein können.
09.06.2009 um 23:10 Uhr
Problembär Nur Mehrheitswahl möglich, wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
Immer Mehrheitswahl wenn nur eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Immer Listenwahl, wenn mindestens zwei Listen beim Wahlvorstand eingereicht wurden.
Das o.g. sind die Kriterien.
10.06.2009 um 01:22 Uhr
Hallo Problembär, sollte nicht jeder Standort seinen eigenen BR haben?
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