Investorensitzung - Mitbestimmungsrechte des BR?
Hallo Ihr lieben Mitstreiter, wir haben bei uns im Betrieb seit letzter Woche erstmalig einen BR gewählt. Ich bin dort als Vorsitzender gewählt worden. Unsere Firma wird durch Inwestoren, welche auch gleichzeitig Gesellschafter sind, finanziert. Meiner Kentniss nach findet nächste Woche ein Treffen zwischen den Inwestoren und unserer Geschäftsführung statt, bei dem es unter anderem um eine Nachfinanzierung geht. Hat unser Betriebsrat nun das Recht per Beschluss, an dieser Sitzung teil zu nehmen? Die Überlegung ist, ob diese Nachfinanzierung direkten Einfluss auf die Personalstrategie der Geschäftsführung hat, und ob sich darus ein Anspruch auf Teilnahme an der Sitzung ableiten lässt? Vielen Dank für Eure Antworten. :-)
Community-Antworten (2)
08.06.2009 um 14:46 Uhr
das Wichtigste für euch wäre jetzt erstmal eine UMGEHENDE Grundlagenschulung - Betriebsverfassungsrecht!!!! schnellstens für euch alle BRM, damit ihr Prioritäten überhaupt erkennen könnt; besorgt euch auch schnellstens Literatur "Betriebsverfassungsgesetz mit Basiskommentar" und LEST darin bis zur 1. Schulung
08.06.2009 um 20:02 Uhr
Na, wenn das mal keine geile Antwort war... Tse tse tse
@Idealist Nee, daran teilzunehmen habt ihr kein Recht. Bezüglich der Personalplanung sollstest du mal in den § 92 BetrVG schauen. Das Betriebsverfassungsgesetz kannst du auch googlen. Den Wortlaut hast du dann schon mal.
Des weiterin solltet ihr euch aber wirklcih Gedanken machen über Anschaffung verschiedener Bücher. Auch die Grundlagenseminare BR und AR sind für die Arbeit im Gremium sehr sehr wichtig. Ihr habt dazu nciht nur ein Anrecht, sondern steht m. E. in der Pflicht diese zu absolvieren...
Viel Spaß dabei und viel Erfolg ;-)))
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