Sozialplan - was ist zumutbar?
Wegen einer Teilschließung haben wir einen Sozialplan und Interessenausgleich mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Jeder Mitarbeiter erhält danach zwei zumutbare Angebote. Der Begriff "zumutbar" ist nicht weiter definiert worden. Unsere Mitarbeiter erhalten jetzt vom Arbeitgeber Angebote aus dem ganzen Bundesgebiet und auch nicht in ihrer Tätigkeit. Im Sozialplan haben wir auch Qualifizierungsmaßnahmen abgeschlossen. Der Arbeitgeber sagt jetzt die Mitarbeiter werden umqualifiziert, damit sie die neuen Tätigkeiten ausüben können. Meine Frage: Ist ein Ortswechsel und ein Tätigkeitswechsel noch ein zumutbares Angebot laut Sozialplan an unsere Mitarbeiter?
Community-Antworten (4)
07.06.2009 um 21:03 Uhr
@Samuel
Warum habt ihr als BR euch diese Gedsnken nicht vor dem Abschluss gemacht und besonders bezgl. des Themas "ganzen Bundesgebiet" genauere Angaben aufgenommen?
07.06.2009 um 21:12 Uhr
Hallo Erwin,
wir haben eine ATZ Vereinbarung für die Jahrgänge 1952 - 1954 abgeschlossen. Die Tätigkeiten der ATZ Mitarbeiter sollten dann von den Überhangmitarbeitern übernommen werden. Das hätte mit den Qualifikationen auch teilweise 1:1 gepasst. Jetzt haben nur sehr viele Mitarbeiter einem ATZ Vertrag nicht zugestimmt.
07.06.2009 um 21:13 Uhr
Samuel, könnte mir vorstellen, dass hier das SGB III mit § 121 weiterhelfen könnte. Schau mal hier: http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fkomm%2fDaeHjoHumWolKoArb_1%2fSGB_III%2fcont%2fDaeHjoHumWolKoArb.SGB_III.p121.htm
07.06.2009 um 21:44 Uhr
@Samuel
Sofern ein Arbeitsplatz wegend er Entfernung nicht zumutbar ist, bleibt dann möglicher weise nur die betriebsbedingte Kündigung. Hier wäre dann also abzuwägen, was ist schlimmer?
Aber nochmals, ihr hättet es heute leichter, wenn man in dem Interessensausgleich hinsicht lich der Fage "Zumutbarkeit hinsichtlich der Versetzung an einen anderen Ort" Festlegungen getroffen hätte. Es war ja wohl bekannt, dass es bundesweit Betriebe/Betriebsteile gibt.
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