Wegen einer Teilschließung haben wir einen Sozialplan und Interessenausgleich mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Jeder Mitarbeiter erhält danach zwei zumutbare Angebote. Der Begriff "zumutbar" ist nicht weiter definiert worden. Unsere Mitarbeiter erhalten jetzt vom Arbeitgeber Angebote aus dem ganzen Bundesgebiet und auch nicht in ihrer Tätigkeit. Im Sozialplan haben wir auch Qualifizierungsmaßnahmen abgeschlossen. Der Arbeitgeber sagt jetzt die Mitarbeiter werden umqualifiziert, damit sie die neuen Tätigkeiten ausüben können. Meine Frage:
Ist ein Ortswechsel und ein Tätigkeitswechsel noch ein zumutbares Angebot laut Sozialplan an unsere Mitarbeiter?