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Zeitvertrag - interne Ausschreibung

A
Agatha
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes Problem. Wir haben eine externe Mitarbeiterin eingestellt. Der Vertag läuft noch 5 Monate. Da bei uns vor einer Entfristung die Stelle intern ausgeschrieben werden muss, kann es natürlich passieren, dass ein anderer Arbeitnehmer die Stelle bekommt. Jetzt gab es tatsächlich eine Bewerbung. Der jetzige (befristete) Stelleninhaber ist perfekt für diese Stelle und man möchte ihn gerne behalten. Bekommt automatisch der Interne die Stelle, auch wenn er nicht so gut qualifiziert ist wie der Externe?

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Community-Antworten (8)

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celestro

04.06.2020 um 18:52 Uhr

Wieso ist die Mitarbeiterin eine "externe", wenn Sie bei Euch eingestellt wurde?

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Agatha

04.06.2020 um 19:39 Uhr

Sie kam von extern, wir sind öffentlicher Dienst und hat einen Zeitvertrag - ist also noch nicht „fest“ bei uns.

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celestro

04.06.2020 um 21:23 Uhr

"Der jetzige (befristete) Stelleninhaber" ... wieso ist der dann intern? Weil der ist ja auch nicht "fest" bei Euch.

Nicht böse sein, aber ich halte Eure Ansicht von "extern" und "intern" für völlig unlogisch.

P.S. Es sei denn Eure Unterscheidung beruht auf Dingen, die Du nicht geschrieben hast oder die man nur verstehen würde, wenn man "in der Sache drin steckt".

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Agatha

04.06.2020 um 21:30 Uhr

Sorry, ich war wohl etwas unverständlich. Also, jeder, der einen Zeitvertrag hat, ist quasi extern. Und bevor er entfristet wird, muss den internen eine Chance auf die Stelle gegeben werden. Ist unlogisch und überflüssig - ist aber nicht zu ändern :( Daher die Frage, ob ein Interner - also mit Festvertrag - ein Anrecht auf die Stelle hätte, obwohl er nicht so qualifiziert ist, wie der Externe. Hätte es keine Bewerbungen gegeben, wäre die Stelle des Externen sofort entfristet worden. Das ist leider etwas, was der alte BR mit dem AG ausgehandelt hat...

C
Catweazle

04.06.2020 um 23:28 Uhr

Die Antwort findest du im Personalvertretungsgesetz. Ich glaube nicht, dass sich hier im Forum jemand damit auskennt.

S
seehas

05.06.2020 um 09:41 Uhr

Auch ein Mitarbeiter mit einem Zeitvertrag ist ein Mitarbeiter mit allen rechten und Pflichten. Hier einen Unterschied (extern und intern) zu machen verstößt gegen §4 TzBfG, der eine solche Benachteiligung ausdrücklich untersagt. Wenn ihr an dieser Regelung unbedingt festhalten wollt, kann sich auch der befristete Mitarbeiter auf dies Stelle bewerben und ist bei besserer Qualifikation zu berücksichtigen. Woher kommt diese Regelung bei euch? Ist das betriebliche Übung, irgendwann mal so vereinbart worden oder steht das so im Tarifvertrag?

C
celestro

05.06.2020 um 12:58 Uhr

erm ...

"Das ist leider etwas, was der alte BR mit dem AG ausgehandelt hat..."

S
seehas

05.06.2020 um 16:11 Uhr

Es verstößt gegen ein geltendes Gesetz und ist somit unwirksam.

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