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Elternzeit

S
Schäfchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wann muss eine in Elternzeit befindende Mitarbeiterin ihre Rückkehr bekannt geben? Welche Frist gibt es da?

Die Mitarbeiterin hat einen Anspruch auf ihre Stelle und Stundenzahl, die sie vorher hatte. Kann sie auch in Teilzeit gehen und wann muss sie das dem Arbeitgeber sagen?

Vielen Dank!

5.14303

Community-Antworten (3)

S
Schäfer

05.06.2009 um 19:05 Uhr

Eigentlich wird die Rückkehr angegeben,beim Beginn der Elternzeit.

P
pirat

05.06.2009 um 20:06 Uhr

@ Schäfchen, sinniger Name

lenke Dein Augenmerk mal auf Punkt 4... http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-1000-107-23-de.html

wenn die formalen Voraussetzungen für eine Teilzeit nach § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) erfüllt sind könnte sie einen entsprechenden Antrag drei Monate vor Beginn der Teilzeit gestellt haben....

K
Kölner

06.06.2009 um 00:46 Uhr

@Schäfchen Nur zur Korrektur: Sie hat einen Anspruch auf EINE Stelle im Betrieb, aber nicht auf IHRE Stelle, die sie vorher hatte!

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