Erstellt am 05.06.2009 um 17:05 Uhr von Schäfer
Eigentlich wird die Rückkehr angegeben,beim Beginn der Elternzeit.
Erstellt am 05.06.2009 um 18:06 Uhr von pirat
@ Schäfchen, sinniger Name
lenke Dein Augenmerk mal auf Punkt 4...
http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-1000-107-23-de.html
wenn die formalen Voraussetzungen für eine Teilzeit nach § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) erfüllt sind könnte sie einen entsprechenden Antrag drei Monate vor Beginn der Teilzeit gestellt haben....
Erstellt am 05.06.2009 um 22:46 Uhr von Kölner
@Schäfchen
Nur zur Korrektur: Sie hat einen Anspruch auf EINE Stelle im Betrieb, aber nicht auf IHRE Stelle, die sie vorher hatte!