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Zusätzliche Eignungsuntersuchung

J
JungBR
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, hat jemand von Euch eine BV zu diesem Thema? Ist es sinnvoll oder eher eine schwierige Sache? Vom Grundsatz wird jemand verpflichtet eine entsprechende Untersuchung zu machen was so laut dem Gesetz nicht vorgesehen ist ob er seine Tätigkeit noch weiter ausüben darf. Sehe einerseits die allgemeinen Sicherheit der Kollegen, das die (ist nur ein Beispiel) nicht durch einem Gabelstapler angefahren werden und auf der anderen Seite jemanden der vielleicht in die Gefahr gerät seine Arbeit nicht mehr nachgehen kann! Was schlagt Ihr vor? Wenn ja, was sollten wir beachten? Gruß

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Community-Antworten (8)

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rtjum

04.06.2020 um 12:59 Uhr

welche Untersuchung und wofür genau soll sie gut sein? Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber diese Eingnungsuntersuchungen ja unterschiedlich vor, es gibt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge und es ist ja nicht schlecht wenn der AG das alles in einem großen Umfang anbietet.

J
JungBR

04.06.2020 um 13:05 Uhr

Es geht um Untersuchungen, nach Untersuchungsempfehlungen der DGUV, quasi zusätzlich zu Vorgaben der ArbMedVV! Verpflichtend für bestimmte Tätigkeiten im Betrieb

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ganther

04.06.2020 um 13:05 Uhr

ich sehe auch kein Bedarf über das Thema Vorsorgeuntersuchungen hinaus zu gehen. Schon bei den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen hat der BR genug zu regeln. Ich hoffe das ist erfolgt...

G
ganther

04.06.2020 um 13:08 Uhr

Da haben wir uns überschnitten. Verstehe ich dich richtig: wir bewegen uns im Bereich der Angebots- und Wunschvorsorge? und davon will der AG nun etwas verpflichtend machen? Wie habt ihr bisher die Umsetzung der Vorsorgeuntersuchungen geregelt?

J
JungBR

04.06.2020 um 13:09 Uhr

Aus meiner Sicht, garnicht! Wüsste ehrlich gesagt nicht das eine BV existiert

C
celestro

04.06.2020 um 14:11 Uhr

"Es geht um Untersuchungen, nach Untersuchungsempfehlungen der DGUV, quasi zusätzlich zu Vorgaben der ArbMedVV! Verpflichtend für bestimmte Tätigkeiten im Betrieb"

Der letzte Satz widerspricht dem Teil davor. Geht es also wie gesagt um "Empfehlungen", die der AG verpflichtend machen will? Dann würde ich als BRM Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um das zu verhindern.

J
JungBR

04.06.2020 um 14:18 Uhr

So sieht es für mich aus! Verpflichtung für Arbeitnehmer, wo es gesetzlich keine zu gibt.

Es sind nur Empfehlungen bisher, kann man machen muss man aber nicht... Der Gesundheitsdienstleister im AG hätte gerne ein BV zu diesem Thema... Wobei ich direkt sagte, warum sollte ich etwas verpflichtend regeln, was nicht wirklich notwendig ist!

G
ganther

04.06.2020 um 16:31 Uhr

Eine BV zum Thema Vorsorgeuntersuchung halte ich für ein Must-have. Das heißt aber nicht, dass ich dadurch etwas verpflichtend mache. Daher würde ich mal reinhören was tatsächlich gewollt ist. Du bist Dir ja selber nicht sicher. Ich bin bei celestro: etwas verpflichtend zu machen was der Gesetzgeber als Angebot sieht.... WARUM sollte ich das als BR mitgehen?

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