BV Eignungsuntersuchung
Hallo ,
der BR will eine BV mit dem Arbeitgeber vereinbaren bei der es unter anderem um eine Eignungsuntersuchung im laufendem Beschäftigungsverhältnis geht. Man wird die G25 und die G41 dadurch zur Pflichtuntersuchung erklären.Diese Untersuchung soll Routinemässig ohne Anlass alle 3 Jahre durchgeführt werden. Die G25 bei allen Mitarbeitern die ein Dienstfahrzeug führen.Sollten die Mitarbeiter die Untersuchung nicht vornehmen lassen oder das Ergebnis nicht an PE mitteilen wird man sich Vorbehalten den Mitarbeiter zu versetzen.Habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
Viele Grüße
Community-Antworten (7)
28.11.2017 um 10:03 Uhr
Du BR braucht die BV doch nur nicht unterschreiben
28.11.2017 um 11:15 Uhr
Der Arbeitnehmer kann sich natürlich dagegen wehren, indem er an der Untersuchung nicht teilnimmt / das Ergebnis nicht dem Arbeitgeber mitteilt. Falls er dann auf eine andere Tätigkeit versetzt wird, müsste er ggf. gegen diese Versetzung klagen.
Dieser BR sollte sich aber mal fragen ob er wirklich jede BV unterschreiben muss mit der der Arbeitgeber winkt. Ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam getroffen werden kann halte ich zumindest für fraglich.
28.11.2017 um 12:31 Uhr
Vielleicht hinterfragst du nochmal genauer beim BR - oft werden solche Regelungen nur für Neueinstellungen getroffen - die wissen dann von Anfang an Bescheid...
28.11.2017 um 13:14 Uhr
Der BR hat die BV so unterschrieben.@ Roter Faden. Es gilt auch explizit für Mitarbeiter im laufendem Beschäftigungsverhältnis. Wie sieht es denn mit einer Überprüfung beim Arbeitsgericht aus ?
Viele Grüße
28.11.2017 um 16:31 Uhr
Arbeitsgerichte nehmen keine Untersuchung vor. Oder meintest Du die Regelung vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen? Das könnte ggf schwierig werden
28.11.2017 um 17:11 Uhr
@anwatec. Genau das meinte ich . Die Regelung überprüfen lassen. Wie sieht es denn aus mit Gewerkschaften können die das überprüfen? Oder sollte man sich seinem Schicksal ergeben und eine Anlasslose ,Routinemässige G25 Untersuchung die nur durch Abschluss der BV überhaupt zur Pflichtuntersuchung wurde über sich ergehen lassen?
Viele Grüße
28.11.2017 um 18:55 Uhr
die GEW kann dir eine rechtliche Einschätzung geben. Genauso wie ein Anwalt. Das löst Dein Problem aber nur bedingt. Denn ich vermute, dass dir kaum jemand eine 100% Antwort gibt. Dafür sind diese Juristen zu vorsichtig ;)
Was die G25 betrifft: ich wäre froh wenn unser AG so konsequent wäre! Diese Untersuchung sollte u.E. nämlich zwingend sein (auch mit evtl. Auswirkungen). Es kann doch nicht sein, dass jemand nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen und durch die Gegend fährt. Bei uns kam es schon zu Unfällen auf dem Firmengelände weil offensichtlich die Eignung nicht gegeben war und ein Kollege trotzdem mit dem Stapler gefahren ist. Ein anderer Kollege musste dafür mit seiner Gesundheit bezahlen.
schau mal hier:
http://www.diemer-ing.de/newsletter/2005-10/G25.html
das erklärt vielleicht auch warum der AG hier so unterwegs ist.
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