Anspruch auf Übernahme?
Hallo, ich bin im Dezember 2008 in die JAV gewählt worden, besser gesagt ich bin das Einzige Mitglied, da wir nur sieben Azubi's sind. Nun meine Frage: Meine Ausbildung dauert vorraussichtlich bis Februar 2011, meine Amtszeit als JAV bis Dezember 2010. Gesetzlich ist ja irgendwie festgelegt, das die JAV einen Anspruch auf Übernahme hat. Ist das auch der Fall, wenn meine Amtszeit als JAV im Dezember 2010 endet, ich aber erst im Februar darauf auslerne?
Vielen Dank für eure Antworten!
Community-Antworten (1)
04.06.2009 um 14:50 Uhr
Ja. Siehe §78a (3) BetrVG
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