Nun meine Frage: Meine Ausbildung dauert vorraussichtlich bis Februar 2011, meine Amtszeit als JAV bis Dezember 2010. Gesetzlich ist ja irgendwie festgelegt, das die JAV einen Anspruch auf Übernahme hat. Ist das auch der Fall, wenn meine Amtszeit als JAV im Dezember 2010 endet, ich aber erst im Februar darauf auslerne?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)