Parken für Mitarbeiter
Hallo, unser Betrieb liegt in der Innenstadt und wir haben im Unternehmen keine Hauseigenen Parkplätze. Gemietete Parkplätze sind sehr teuer. Wir vom BR stoßen auf taube Ohren bei der GL. Kann mir jemand einen Rat geben? Ist die GL verpflichet Parkmöglichkeiten zu stellen? Wir haben sehr viel MA die ihren Wohnort 30-50 km entfernt haben.
Community-Antworten (6)
03.06.2009 um 10:43 Uhr
Schlicht und ergreifend: Nein.
03.06.2009 um 13:02 Uhr
Hi! Auch bei uns ähnliches Problem. BR-Büro und Sitzungsraum liegen in der Innenstadt. Die BR-Mitglieder sind aber z.T. in anderen Betriebsteilen und haben dementsprechend Fahrtzeiten. Bei uns gibt's allerdings die Möglichkeit mit den Öffentlichen zu fahren - dauert halt länger. Da der AG bezahlen muss - auch die Fahrtzeiten - ist es uns in der Zwischenzeit "egal". Kann man leider nix machen.
21.07.2009 um 15:56 Uhr
Hi, muss der AG die Fahrkosten der öffentlichen Verkehrsmittel komplett und alleine tragen, wenn außerhalb geparkt wird; und muss der AG auch die Anmietung eines außerhalb gelegenen Parkplatzes komplett übernehmen?
21.07.2009 um 19:33 Uhr
@heytho: Wie Du an deinen Arbeitsplatz kommst, ist Dein Problem. Es gibt eine kostenlose Möglichkeit: Du kannst laufen... Falls Dir das zu weit ist, musst Du Deinen Luxus, nicht gegenüber vom Werkstor zu wohnen, selbst bezahlen. Der AG kann die Fahrt ganz oder teilweise sponsern, muss das aber nicht. Ein bisschen Sponsoring gibt allerdings vom Finanzamt...
20.07.2010 um 19:57 Uhr
Wir ziehen bald in ein neues Gebäude. Im jetzigen Gebäude können Mitarbeiter "vergünstigt" einen Parkplatz mieten. Es stehen theoretisch für alle MA (170) Parkplätze zur Miete zur Verfügung. Im neuen Gebäude (neu gebauter Eigenbesitz) stehen nur 6 Parkplätze zur Verfügung. Diese sind kostenlos. Diese haben sich bereits all Abteilungsleiter unter den Nagel gerissen. Der BR wurde hierzu nicht informiert oder gefragt. Kann man dagegen vorgehen? poldi
21.07.2010 um 12:49 Uhr
Kommt drauf an. Wenn der ArbGeb Parkplätze zur Verfügung stellt (egal ob 6 oder 170), ist der BR in der Mitbestimmung, wie diese verteilt werden. Stellt der ArbGeb keine Parkplätze zur Verfügung, weil die 6 vorhandenen für firmeneigene Fahrzeuge benötigt werden, dann gibt es auch nichts zu verteilen. Und eure AL werden dort wohl nicht ihr Privatfahrzeug parken, sondern ihren Firmenwagen, oder?
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