der Arbeitgeber beabsichtigt Facharbeiter aus Schwesterunternehmen bei uns kurzfristig einzusetzen. Die Facharbeiter stehen in den Schwesterwerken unter Vertrag. Ist außer § 99 BetrVG noch ewas anderes zu beachten. Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch