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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsatz Facharbeiter aus Schwesterunternehmen

H
Hulkk
Jan 2018 bearbeitet

Halo Zusammen,

der Arbeitgeber beabsichtigt Facharbeiter aus Schwesterunternehmen bei uns kurzfristig einzusetzen. Die Facharbeiter stehen in den Schwesterwerken unter Vertrag. Ist außer § 99 BetrVG noch ewas anderes zu beachten. Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.

6.24403

Community-Antworten (3)

R
ridgeback

31.05.2009 um 19:58 Uhr

@Hulkk, eventuell noch die §§ 93, 95

K
Ketzer

01.06.2009 um 07:47 Uhr

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz könnte zur Anwendung kommen......

I
Immie

01.06.2009 um 11:27 Uhr

...oder aber es ist eine Konzernleihe.

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