Einsatz Facharbeiter aus Schwesterunternehmen
Halo Zusammen,
der Arbeitgeber beabsichtigt Facharbeiter aus Schwesterunternehmen bei uns kurzfristig einzusetzen. Die Facharbeiter stehen in den Schwesterwerken unter Vertrag. Ist außer § 99 BetrVG noch ewas anderes zu beachten. Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Community-Antworten (3)
31.05.2009 um 19:58 Uhr
@Hulkk, eventuell noch die §§ 93, 95
01.06.2009 um 07:47 Uhr
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz könnte zur Anwendung kommen......
01.06.2009 um 11:27 Uhr
...oder aber es ist eine Konzernleihe.
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