Halo Zusammen,

der Arbeitgeber beabsichtigt Facharbeiter aus Schwesterunternehmen bei uns kurzfristig einzusetzen. Die Facharbeiter stehen in den Schwesterwerken unter Vertrag. Ist außer § 99 BetrVG noch ewas anderes zu beachten. Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.