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Betriebsänderung

M
Marianne45
Jun 2020 bearbeitet

Wir haben die Frage, ob bei unserer Betriebsänderung die Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 oder 111 fällt.

Unternehmen: 1800 Mitarbeiter Deutschlandweit Standort in Leipzig: 130 Mitarbeiter Betriebsänderung findet in Leipzig statt

51002

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

02.06.2020 um 15:00 Uhr

§ 111 BetrVG (Auszug): "Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt."

K
kratzbürste

02.06.2020 um 21:40 Uhr

Unternehmen ist eben das Ganze und nicht nur der Standort-Betrieb.

Und der Unterschied liegt ja nur darin, dass man in großen Unternehmen sofort bei einer Betriebsänderung einen Sachverständigen hinzuziehen kann und bei kleinen erst die Rückkopplung zum Arbeitgeber erfolgen muss (in erster Linie wegen der Kostenübernahme).

Bei euch also 111

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