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Minijob befristeter Arbeitsvertrag

S
sahin.a
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab einen befristeten Arbeitsvertrag (Minijob, 450€ Basis) bis zum 30.06.2020. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Stundenanzahl von 45 pro Monat vereinbart. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona) wurde ich seit ungefähr Mitte März 2020 nicht eingesetzt bzw. beschäftigt, weshalb ich für diesen Zeitraum keinen Lohn bekommen habe. Für den kommenden Monat Juni ist auch kein Einsatz geplant, sodass mir auch kein Lohn ausgezahlt wird. Mir wurde von meinem Arbeitgeber telefonisch mitgeteilt, dass mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Kündigung zugestellt wird.

Habe ich Anspruch auf Lohn für die Zeiten, wo mich der Arbeitgeber nicht eingesetzt hat? Ich bitte um Antworten.

Kölnerin

23701

Community-Antworten (1)

TF
Tante Frieda

01.06.2020 um 10:41 Uhr

Ja, du hast Anspruch auf Lohn. Der Arbeitgeber ist im so genannten Annahmeverzug. D.h., wenn er dir nichts zu arbeiten gibt, ist das seine Entscheidung. Zahlen muss er trotzdem. Wenn er jetzt nicht zahlt, musst du den Lohn aber vermutlich einklagen.

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