Erstellt am 27.05.2009 um 21:04 Uhr von carrie
@derDickkof
Das könnte interessant für dich sein:
http://www.azubi-magazin.com/2007/06/15/kuendigungsschutz-fuer-auszubildende-und-berufsanfaenger/
Erstellt am 27.05.2009 um 21:14 Uhr von derDickkof
Danke für den Link, ich werde Ihn Prüfen, doch bitte wenn jemand ein paar § und Urteile kennt, diese werde ich dann den Anwalt der GL vorlegen...
Bitte mehr Infos...ich bin im Netz parallel am suchen.
Danke
dD
Erstellt am 27.05.2009 um 21:18 Uhr von Lotte
Dickkof,
das wichtigste Gesetz dazu ist das BBiG. Hier ist insbesondere § 22 interessant. http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Erstellt am 27.05.2009 um 21:47 Uhr von derDickkof
§22
Ist eine Produktionsverlagerung ein Wichtiger Grund?
Unser NL hat uns Mündlich mehrmals zugesichert das unsere Azubis zu anderen Betriebe gehen soll welche Finanziell unterstütz werden, heute hört sich das an als ob sie die Azubis Kündigen wollen. Das können die doch nicht mal eben so machen,, die haben doch Pflichten als Ausbildungsbetrieb!
Erstellt am 27.05.2009 um 21:56 Uhr von Lotte
Dickkof,
es gibt nur einen Weg für die Azubis dies herauszufinden, sie müssen KSchKlage erheben.
Erstellt am 27.05.2009 um 22:19 Uhr von derDickkof
soweit sind wir noch nicht, heute hatten wir unser erstes gespräch mit der GL und deren Anwalt, wir haben sie heim geschickt weil sie nicht dabei hatten, doch haben sie gesagt das sie an die AZUBIS auch ran wollen und ich bin dann an die decke gegangen, jetzt will ich für die kommende zweite Verhandlung (Sozialplan) vorbereitet sein und dem Anwalt was um die Ohren hauen..
Erstellt am 28.05.2009 um 06:52 Uhr von mainpower
Hallo,
mal eine etwas provokante Frage.
Wenn ein Betrieb einen Betriebsteil schliest, z.B. die Produktion, und ein Azubi lernt dort Industriemechaniker wo soll er dann seine Lehre weiter machen? Im Labor, in der Verwaltung? Dazu hat er keinen Lehrvertrag.
Erstellt am 28.05.2009 um 07:15 Uhr von derDickkof
Man hat zugesagt das man die Lehrlinge welche nicht mehr bei uns ihre lehre abschließen können in befreundetet Betriebe gehen und diese finanziell unterstütz werden, die anderen Lehrlinge können wohl ihre Ausbildung bei uns zum Abschluss bringen!
Erstellt am 28.05.2009 um 10:02 Uhr von mainpower
@derDickkof,
na dann ist ja alles im Lot.
Erstellt am 28.05.2009 um 12:21 Uhr von derDickkof
ne es ist nicht alles im Lot!
Der Anwalt der GL ist auf die Idee gekommen das gesagt zu kippen, ich bin nun auf der suche nach einen rechtlichen Grund, das Sie nicht einfach die Azubis Kündigen können, als zusätzliches Argument bei den folgenden Verhandlungen!
Danke für eure Fachliche Hilfe
dD