Mitarbeiterfonds /Sozialfonds in der Firma
Hallo alle zusammen,
bei uns in der Firma ist angedacht, einen sogenannten Sozialfonds zu etablieren, der Kollegen unterstützen soll, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage gekommen sind, bsp. durch Tod des Partners, schwere Erkrankung etc.
Hat jemand schon entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen und wie sehen diese aus?
Vielen Dank schon einmal für die Unterstützung.
Barbara
Community-Antworten (7)
28.05.2020 um 15:05 Uhr
Wir haben so etwas nicht. Die wichtigste Frage welche mir als erstes in den Kopf gekommen ist, wer finanziert das ganze und wer ist in der "Verteilungsgruppe" dabei.....
28.05.2020 um 18:48 Uhr
Das Ganze soll sowohl durch Mitarbeitereigenleistung als auch durch den AG finanziert werden. Ich weiß nicht genau, was mit Verteilergruppe gemeint ist. Aber wenn Du damit meinst, wer über die Verteilung der Hilfen entscheiden soll, so denke ich an ein Gremium, das paritätisch aus AN-Vertretern und AG bestehen soll.
28.05.2020 um 19:38 Uhr
Mitarbeitereigenleistung? Soll die vom Arbeitgeber gleich abgezogen werden? Dann habt Ihr einen potentiellen Konflikt mit dem Tarifvertrag (falls bei Euch einer Anwendung findet). Wer soll bezugsberechtigt sein? Wir kommt man in den Kreis der Erlauchten und wie kommt man wieder raus und darf man danach wieder rein? Wem "gehört" das Geld?
Ich denke, dass man das heute ma einfachsten über die Gründung eines gemeinnützigen Vereines lösen könnte. Aber auch der Betrieb eines Vereines kostet Geld und Zeit.
29.05.2020 um 12:24 Uhr
Ja, es soll sich ja um einen Sozialfonds handeln, der solidarische Wirkung hat. Angedacht ist eine freiwillige Leistung der MA (evtl Verzicht auf die Centbeträge hinter dem Komma) . Gleichzeitig soll sich der Arbeitgeber auch daran beteiligen. Bezugsberechtigt sind alle MA, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage durch schwere Erkrankung, Tod des Partners, Unfall etc. kommen. Das Geld gehört insofern keinem oder auch allen.
29.05.2020 um 12:30 Uhr
Das hört sich für mich alles sehr blauäugig und unausgegoren an.
Welches Interesse haben die AN dort einzuzahlen wenn doch "alle MA" ggf. bezugsberechtigt sind?
Wenn das Geld "keinem und allen" gehört, wie geht Ihr dann damit um wenn jemand beim Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Zuwendungen zurückfordert?
29.05.2020 um 16:42 Uhr
@Bubsel Ich halte dies Grundsätzlich für eine gute Idee und kenne dies selbst noch aus der Zeit Ende 70iger Anfang 80iger Jahre als ich ins Berufsleben eintrat. Ich würde hier raten mal versuchen einen Kontakt zu einem Betrieb auf zu nehmen wo so etwas bereits praktiziert wird. Die dortigen Betriebsräte helfen bestimmt gerne. Beispiel: https://www.strabag.com/databases/internet/_public/content.nsf/web/DE-STRABAG.COM-sozialfonds.html Möglichkeit wäre auch die Hans-Böckler-Stiftung.
04.06.2020 um 10:10 Uhr
Der AG meines Mannes hat eine "Pensionskasse". Bezugsberechtigt sind die Mitarbeiter bzw. deren Angehörige, die dort auch einzahlen. Zahlungen gibt es zu Betriebsjubiläen und im Sterbefall; die Beträge sind überschaubar.
Wenn bei Krankheiten etc. unterstützt werden soll, sehe ich das schwierig. Wer entscheidet, welche Erkrankung schwer genug ist, um unterstützungswürdig zu sein? Muss der Kollege selbst erkranken oder gibt es eine Zahlung auch bei Erkrankung im Familienkreis?
Freiwilliges Einzahlen und Ansprüche durch jeden ist aus meiner Sicht ein no-go!
Wir haben in unserem Unternehmen einen Kollegen mit schwerkrankem Kleinkind letztens so unterstützt, dass wir nach Rücksprache mit HR eine Aktion "Zeitspende" gemacht haben. Alle Kollegen konnten Urlaubstage oder Zeit aus den verschiedenen Zeitkonten wie Gleitzeit, Flex und Reisezeit spenden. Meine Zeitspende wurde steuerlich so behandelt als würde mir die Zeit ausgezahlt, doch das daraus resultierende "echte Geld" ging dann an den Kollegen.
In Einzelfällen kann man so auf freiwilliger Basis ganz effektiv unterstützen.
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