Außerplanmäßige Einmalzahlung - Hat der BR in dieser Sache Mitbestimmungsrecht?
Hallo zusammen,
unser AG möchte aufgrund des letzjährigen Betriebserfolges eine Einmalzahlung vornehmen. Jeder Abteilung wird ein Betrag x zur Verfügung gestellt und der Team- und Abteilungsleiter wird aus diesem Topf das Geld auf die MA verteilen. Dabei nimmt man Kriterien wie zum Beispiel Zugehörigkeit, Aufgaben, Arbeitsgüte u.s.w.
Hat der BR in dieser Sache Mitbestimmungsrecht? Habe leider nichts finden können.
Vielen Dank und Gruß,
Huseyin
Community-Antworten (3)
25.05.2009 um 13:19 Uhr
@huseyin, der BR hat ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG, da die Verteilung von Einmalzahlungen auf die MAr eine Frage der nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen betrieblichen Lohngestaltung ist.
25.05.2009 um 13:38 Uhr
Hallo Ridgeback,
habe vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine einmalige Aktion handelt. Wir haben keine Information darüber erhalten, dass es zukünftig immer eine "Erfolgsbeteiligung" geben soll.
Hätten wir dann auch das Recht oder nur wen es dauerhaft eingeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Hueseyin
25.05.2009 um 15:25 Uhr
immer, wenn der AG Geld verteilen will, ist der BR mit im Boot - also auch bei Einmalzahlungen; sollen alle MA das Gleiche bekommen, dann kann der AG das tun; soll aber differenziert verteilt werden, also nach bestimmten Kriterien, dann sind diese Kriterien mit dem BR zu verhandeln und zu vereinbaren; siehe Antwort 1
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