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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übergabe anhörungsfrist

L
luftloch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo hätte mal eine Frage können wir (5er BR) vom Arbeitgeber eine Fristverlängerung zur Anhörung einer Kündigung verlangen, weil er das Anhörungsschreiben einem Betriebsrat übergeben hat, der es erst nach 5 Tagen zufällig dem Gremium übergeben hat (hat es nach eigener Auskunft im Spind "vergessen") Nun ist die FRist gestern abgelaufen, was können wir noch tun? Hab hier gelesen, die Anhörung muß dem vorsitzenden übergeben werden, stimmt das so? Gilt diese Anhörung dann überhaupt?

Gruß lufti

4.41005

Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

24.05.2009 um 21:01 Uhr

Schau mal in die andere Frage...

Die frist ist ncoh nciht angefangen zu laufen wenn die Anhörung nciht dem BRV zugängig gemacht wurde. Das müßt ihr dem AG mitteilen. Oder in seiner Abwesenheit dem Stelli - siehe dazu § 26 Abs 2 BetrVG.

K
Kriegsrat

24.05.2009 um 21:27 Uhr

@ lufti und selbst wenn die frist angefangen hat zu laufen.... nach 5 tagen ? hättet ihr doch immer noch zeit gehabt, eine außerordentliche sitzung anzuberaumen ?

D
DonJohnson

24.05.2009 um 21:43 Uhr

Auch meine Frage lautet, warum die Frist nach 5 Tagen schon abgelaufen ist und warum ihr nciht schneller geagiert habt nach bekannt werden?

Ansonsten siehe meine vorherige Stellungnahme und den anderen Fred in diesem Forum...

D
diealte

24.05.2009 um 23:37 Uhr

Sofern dem BR die Anhörung ordnungsgemäß zugegangen ist, der aber gepennt hat ist es das Problem des BR. Man legt Vorgänge eben nicht im Spind ab.

K
Kölner

26.05.2009 um 21:20 Uhr

@diealte Das stimmt ja so nicht...

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