Erstellt am 25.05.2020 um 12:50 Uhr von takkus
Neben der Kampfeslust sollte aber auch der gesunde Menschenverstand angestachelt werden.
Verbieten kann der ArbGeb m.A.n. eine Präsenztagung nicht, aber ist diese Präsenztagung denn umsetzbar? Wir haben auch eine für den Monat Juni geplante Sitzung abgesagt, da es dem Tagungshotel nicht möglich ist Mindestabstände zu realisieren als auch die Versorgung mit Speisen und Getränken während der Sitzung zu gewährleisten. Tja- nun werden wir dann auch ins "Video- Geschäft" einsteigen müssen. Unsere BR- Sitzungen machen wir in einem großen Saal hier in der Firma. Da hat jedes BR- Mitglied eine Reihe für sich allein.
Erstellt am 25.05.2020 um 12:52 Uhr von UdoWoe
Wir machen Skype-Meetings. Haben eigentlich damit gute Erfahrungen gemacht. Es müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Beispiel: Alle Mikros aus, nur der redet schaltet an. Das Video haben wir nur kurz am Anfang an um uns zu sehen und zuzuwinken, dann schalten wir das wieder aus um Performance zu schonen.
Bei jeder Abstimmung wird vom Vorsitzenden reium abgefragt ob man 1. komplett an der Diskussion dabei war, 2. ob man allein war und 3. wie das Votum lautet.
Wir sind auch über ganz Deutschland verteilt uns unser AG hat uns auch Reisen verboten. Da wir auch Risiko-Kollegen in den Gremien haben, haben wir beschlossen das per Skype zu händeln. Haben aber uns auch vom AG bestätigen lassen, dass Beschlüsse nicht angefechtet werden nur weil diese per Videokonferenz abgestimmt wurd. Diese muss ja nicht mehr sein, da der Gesetzgeber hier eine Änderung vorgenommen hat.
Erstellt am 25.05.2020 um 12:54 Uhr von rtjum
also verbieten kann euer AG das m.M.n. nicht, die Arbeit des BR/GBR/KBR ist autark.
Andererseits ist in der jetzigen Phase aber auch ein gewisses Augenmaß angebracht denke ich, schließlich habt ihr wahrscheinlich viele Entscheidungen des AG in der Krise mitgetragen die ohne die Krise nie zustande gekommen wären, zumindest kenne ich das von vielen Gremien so. Wenn der AG im Unternehmern alles was mit Präsenz zu tun hat untersagt und ihr das bisher scheinbar auch mitgetragen habt dann ist es für viele wahrscheinlich unverständlich wenn ihr es jetzt anders macht.
Und machst die Sitzung doch bei Ramelow der will doch ab nächste Woche alle Beschränkungen aufheben ;-)
Erstellt am 26.05.2020 um 11:57 Uhr von pummelfee
Vielen Dank für die Antworten.
@rtjum: Lustigerweise sollte die ursprüngliche Sitzung tatsächlich in Thüringen statt finden, wurde nun aber umgeplant, da die Veranstaltungsräume zu klein sind.
Es gibt selbstverständlich gute Gründe die Sitzung derzeit per Video durchzuführen (obwohl wir dafür fast schon zuviele Personen sind), aber wenn wir die Maßstäbe und Bedingungen unter denen unsere Kolleg*innen zur Arbeit kommen und arbeiten anlegen, fällt es schwer - außer monetäre Gründe - die Kostenübernahmeverweigerung zu verstehen. Zur Not lassen wir die Sitzung lieber ausfallen als eine rechtlich unsichere (Vertraulichkeit ist für uns ohne hohen Aufwand nur schwer oder kaum zu gewährleisten) Sitzung abzuhalten.