Verweigerung des internen Auditberichts seitens der Stationsleitung - wieder ein Verstoß gegen §87 BetrVG?
Hallo,
wir sind ein Betriebsrat von einer Station von ca. 400 Leuten. Unsere Stationsleitung hat ein internes Audit, durch die Konzernzentrale durchführen lassen, ohne unser Wissen, und nun verweigert Sie uns den Auditbericht.
Darf Sie das? Oder ist das wieder ein Verstoß gegen §87 BetrVG?
Community-Antworten (6)
22.05.2009 um 11:55 Uhr
@brlusi, Ich würde den AG Fragen was und warum so sein sollte. Nicht die Stati ist der Ansprchkontakt da sie ja nicht mal Anträge stellen draf,also den AG anschrteiben und Fragen WAS das genau war und dann Prüfen ob es unter die MBR fällt oder nur etas in Richtung Fachaufsicht war. Das Ergebniss würde ich dann wenn überhaupt vom AG abfordern, die frage wäre für mich auch nicht der Ausgang sondern die Metohdig bzw was hat wer wann wie überprüft und wo gegen die Daten hin?
Wegen Konzern, habt ihr einen -GBR-KBR?
22.05.2009 um 11:57 Uhr
@ brlusi "Oder ist das wieder ein Verstoß gegen §87 BetrVG?" Genau das ist die Antwort auf deine Frage.Wenn es sich um eine Thema handelt die 87-er (90,94,95,97 und andere) berührt habt Ihr Mitrederecht. tik-tak
22.05.2009 um 16:01 Uhr
Er verweigert uns den Bericht, aber benutz diesen um seine Trageordnung durchzusetzen. Er beruft sich immer auf diesen und auf UVV, die nach Rücksprache mit der VerwaltungsBG gar nichts mit uns zu tun haben. Wir machen die Fluggastkontrolle und arbeiten nicht mit Werkzeugen und Starkstrom.
Auch gibt er keine Begründung warum er uns diesen Bericht nicht verweigert.
22.05.2009 um 16:20 Uhr
Moin brlusi,
wo genau ist euer Problem? Mangelnde Unterrichtung(Information)? Die braucht ihr um festzustellen ob ein Mitwirkungsrecht oder Mitbestimmung vorliegt. Tragen von Dienst.-oder Arbeitsschutzkleidung(wegen Bezug auf Bg)? Hier könnt ihr selber Kontakt mit der zuständigen BG aufnehmen und euch schlau machen. Also ran und überlegen was ihr wollt.
23.05.2009 um 15:02 Uhr
Hallo, mich würde ja mal interessieren, ob ihr schon mal das Ergebnis eines offiziellen Audits zu sehen bekommen habt ? Wir (auch Luftassis) nämlich auch nicht, nur mündliche Informationen...
Zur Kleiderordnung gibt es bei uns eine KBV bzw. Dienstanweisung....
Ich würde nochmals das Gespräch mit AG, und vielleicht SL, suchen. Und wenn sie das nicht wollen, dann mal Dienst nach Vorschrift ???! (Verlangsamt den Fluggastdurchfluss)..
LG ellsa
24.05.2009 um 00:06 Uhr
brlusi Der Ansprechpartner des BR ist der Arbeitgeber/Geschäftsführer oder aber eine gesondert schriftlich bevollmächtigte Person. Der BR kann sich nicht mit jedem Vorgesetzten auseinandersetze, dass Kostet nur Zeit und Kraft. In der Regel haben die "Vorgesetzten" keinerlei Kompetenzen um Verhandlungen mit dem BR zu führen bzw. etwas zu vereinbaren.
Also, wenn dieser BR etwas möchte, soll er dies schriftlich vom AG/GF anfordern. Sollte der AG/GF den berechtigten Forderungen des BR nicht nachkommen, darf auch der Weg zum ArbG nicht gescheut werden, ansonsten macht sich der BR zum Kasper. Aber so wie es aussieht, wird dieser BR schon nicht ernst genommen.
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