Versetzung an andere Standorte möglich?
Bei uns in der Firma sind von einem grossen IT-Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt die Serviceleistungen bringen. Das Unternehmen baut Stellen ab, "unsere" MA sind davon nicht betroffen, haben aber Angst das Sie durch die anschließende Umstruckturierung,an Standorte die 160km entfernt sind, versetzt werden könnten. Welche möglichkeiten hat der Arbeitgeber wenn durch Sozialauswahl ein Standort fast "kahlgeschlagen" wird und Er anschließend aus anderen Standorten MA dorthin transferieren will. Wir hatten als BR nochnie diese Problematik, da die MA aber teilweise schon mehr als 10 Jahren hier Vorort sind gehören Sie irgendwie schon zu uns, wenn auch nicht rechtlich. Die MA haben "nur" einen Zentralen BR der im moment mit dem Stellenabbau/Sozialauswahl beschäftigt ist. Ich wäre dankbar wenn mir jemand Tipps oder hinweise geben könnte wie die Rechtliche Lage ist, damit ich die Kollegen beraten kann.
Community-Antworten (1)
20.05.2009 um 14:29 Uhr
Hallo,
als erstes würde ich den Arbeitsvertrag^durchlesen. Versetzungen sind gemäß § 99 BetrVG zu behandeln.
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