Hallo alle zusammen,

ich brauche einfach mal euren Rat. Durch einen Vorgesetzten werde ich auf Arbeitzzeiten festgelegt, wie das Wahlvorstandsbüro geöffnet hat.zb. Mo 09:00-12:00 und 13:15:00 Uhr. Mit. 09:00-12:00 und 13:15:00 Uhr. Die restliche Zeit soll ich an meinem Arbetsplatz verbringen. Bin ich da richtig in der Annahme das es sich hier um eine Behinderung des WV handelt?