BR-Lehrgang - Wenn ich vor 8 Jahren einen Lehgang BR 1 besucht habe, wann kann ich dannn denn nächsten BR-1 Lehrgang besuchen?
Wenn ich vor 8 Jahren einen Lehgang BR 1 besucht habe, wann kann ich dannn denn nächsten BR-1 Lehrgang besuchen wenn ich zwischenzeitlich schon wieder alles vergessen habe? kann der AG ablehnen?
Community-Antworten (15)
17.05.2009 um 19:33 Uhr
Es ist schade, dass du das erlernte Wissen von vor 8 Jahren nicht mehr anwenden kannst. Vermutlich brauchtest du es nciht und das aus den weiteren Seminaren wohl auch nciht. Eine rechtliche Grundlage für ein erneutes BR1 Seminar sehe ich als nciht gegeben. Aber keine Angst - in BR 2 wir ja immer mal wieder was wiederholt. Vielleicht hast du auch noch die Unterlagen. Ein Studium dieser könnte dir helfen deine "Lücken" zu füllen.
17.05.2009 um 19:39 Uhr
roderich Und wenn du dann BR 2 besucht hast, bildest du dich weiter mit BR 3, Arbeitsrecht 1, Arbeitsrecht 2, usw.,usw.. Möglichkeiten gibt es genug.
17.05.2009 um 20:14 Uhr
@roderich Hast du denn in den letzten 8 Jahren BR Arbeit gemacht?
17.05.2009 um 20:19 Uhr
@Immie.
Bestimmt nciht - aus persönlichen Gründen zurückgetreten und jettz wiede4r drin oder bei der nächsten wahl oder so - vermute ich ;-)))
17.05.2009 um 20:25 Uhr
Whow Don, die neue Glaskugel MX5000 hätte ich auch gerne... scheinbar hält sie auch, was die Werbung verspricht:-))
17.05.2009 um 21:27 Uhr
@roderich Das entscheidet das Gremium ... BR-1 Lehrgang ist die Grundlage für deine BR-Arbeit. Wie du die Grundlagen des BR-1 Lehrgangs vergessen konntest zeigt eigendlich dein Disinteresse an der BR - Arbeit . Nicht alles im Leben ist erlernbar ... MFG Troisdorfer
17.05.2009 um 21:33 Uhr
@Immie Na wie würdest du dir sonst erklären, dass man das gelernte in 8 Jahren nciht anwendet, sondern vergißt? Eine logische Erklärung wäre doch nur die meine oder eine artverwante ;-)))
17.05.2009 um 21:54 Uhr
@Don da fällt mir erst mal nur noch F00-F03 ein...obwohl das wirklich schlimm wäre:-( Da gefällt mir deine Theorie besser.
17.05.2009 um 22:56 Uhr
@roderich ...ich würde es auch eher mit den 'update'-Veranstaltungen diverser Anbieter halten. Da bekommt man sicher auch noch mal den ein oder anderen Hinweis, wie man den 'Kampf des Vergessens' gewinnen oder den 'Willen der Besserung' als BRM richtig schafft!
17.05.2009 um 23:06 Uhr
wenn der br und du es für angebraht haltet, kannst du wieder das br1 seminar besuchen. dein ag kann nicht wiedersprechen weil es nach 37-6 abgesegnet ist. sollte der ag trotzdem dagegen sein, lässt du die unkosten vom veanstalter durch eine abtrittserklärung einklagen. viel spaß beim seminar wünscht dir marco aus bremen
17.05.2009 um 23:09 Uhr
@marcohb ...Du solltest nicht so falsche Antworten geben, wie Du es gerade hier propagierst. Was Du mitteilst ist schlicht und einfach falsch!
17.05.2009 um 23:28 Uhr
@marcohb Und wie oft macht dieser Anbieter das mit dem einklagen mit?
17.05.2009 um 23:47 Uhr
@Immie Es gibt sogar Anbieter, die anschließend das einzelne BRM versuchen, persönlich haftbar machen...
19.05.2009 um 16:55 Uhr
roderich schau doch mal hier nach : "Grundschulung langjähriger Betriebsratsmitglieder" LAG Hamburg v. 13.03.2008 - 8TaBV 14/07 vielleicht hilfts dir, wenn du dich darauf beziehst
19.05.2009 um 17:01 Uhr
@uhuhu Das Urteil wird nciht wirklich helfen, da es in diesem um den erstmaligen Besuch eines solchen Seminares geht. Hier sagt das LAG, dass eine Praxis die Theorie nciht ersetzen kann.
In dem hier vorliegenden Fall wurde BRI schon absolviert - lediglich der Inhalt vergessen. Ich befürchte somit, dass das Urteil nciht helfen wird!
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