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Betriebsstättenverordung - Muss denn der AG überhaupt Parkplätze für Mitarbeiter vorhalten?

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Eierdieb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben, naja sagen wir mal, Problem. In der Betriebsstättenverordnung steht nichts über die Anzahl der Parkplätze für Mitarbeiter.Muss denn der AG überhaupt Parkplätze für Mitarbeiter vorhalten? Wenn ja sind die Versichert?

Nach unserer Meinung müssen keine Parkplätze vorgehalten werden und versichert sind die Autos eh nicht!

Was meint Ihr? Oder hat jemand einen Lese oder Urteils Hinweis?

8.19906

Community-Antworten (6)

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Kölner

16.05.2009 um 11:22 Uhr

@Eierdieb Wird der Parkplatz bewacht?

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Immie

16.05.2009 um 13:48 Uhr

@Kölner Wie bewacht man denn einen imaginären Parkplatz?:-)

K
Kriegsrat

16.05.2009 um 14:13 Uhr

es wird wohl keine bestimmung geben, daß der AG parkplätze bereitstellen muß genausowenig wird er eine haftung übernehmen, selbst wenn diese parkplätze existieren, und ggfs. bewacht wären (kameraaufschaltung werkschutz etc.)

aber vielleicht lässt sich eine entsprechende BV abschließen ? wenn es sich um einen gaaanz lieben AG handelt ?

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Eierdieb

16.05.2009 um 22:47 Uhr

Nein der Parkplatz der vorhanden ist wird nicht bewacht! Es kreisen eben immer nur Gerüchte das, wenn mehr Mitarbeiter kommen, muss der AG für mehr Parkplätze sorgen! Auch wenn man auf der Strasse parken könnte, daher die Aussage "dann sind die PKWs ja nicht mehr Versichert". Da liegt unser Problem.

I
Immie

17.05.2009 um 13:13 Uhr

@Eierdieb Genau....Gerüchte, mehr ist das ist nicht. Aber den Vorschlag von Kriegsrat, eine BV abzuschliessen finde ich toll. Da könnte man dann regeln, das die Schwerbehinderten als erste einen Parkplatz bekommen, dann natürlich die Chefs, man muss natürlich über Frauenparkplätze nachdenken, und wenn dann noch welche übrig sind, könnte man sie jeden Monat neu verlosen:-)

E
Eierdieb

17.05.2009 um 20:16 Uhr

Also wenn ich die Antworten so zusammen fasse: es gibt weder eine Regelung über die Anzahl der Parkplätze pro Mitarbeiter, noch besteht eine Versicherung seitens des AG bezüglich auftretender Schäden.

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