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Beschäftigung der Aushilfen bei niedrigem Arbeitsvolumen

A
Anonym
Mai 2020 bearbeitet

Hallo, aktuell haben wir eine sehr geringe Arbeitsauslastung. Dennoch werden weiterhin Aushilfen beschäftigt und die Belegschaft dabei "freiwillig" nach hause bzw. in die Minusstd. geschickt. Wir haben zwar Arbeitszeitkonten, empfinden es aber dennoch als Benachteiligung der Belegschaft gegenüber, bei einer schlechten Auftragslage die Aushilfen für die gleiche Tätigkeit einzusetzen. Oder sehen wir es falsch? Was kann der BR tun, außer ermahnen? Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

13.05.2020 um 20:26 Uhr

Aushilfen werden eingestellt. Also § 99 BetrVG. Und da könnt ihr die Zustimmung verweigern, wenn ihr Nachteile für die Beschäftigten seht.

Und was heißt "werden nach Hause" geschickt? Hoffentlich bezahlt (aber wahrscheinlich nicht - oder?).

Der BR sollte sich schnellstens Kenntnisse aneignen und handeln.

R
rtjum

14.05.2020 um 14:31 Uhr

also auch Aushilfen haben normalerweise einen Arbeitsvertrag und sind als Beschäftigte mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet wie Vollzeitkräfte, daher spricht man ja auch von geringfügig Beschäftigten. Auch diese haben ein Anrecht auf Bezahlung. Wenn euer AG es sich einfach macht die dann beschäftigt weil er die ja bezahlen "muss" und euch aufgrund eines Arbeitszeitkontos nach Hause schicken "darf" dann ist entweder die BV nicht besonders gut wenn die das so einfach zulässt oder ihr als BR müsst dem Einhalt gebieten.

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