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Beschlussfassung zu einer BV finale Version

S
Schrat
Mai 2020 bearbeitet

Hallo in die Runde, wir sind ein neu gegründeter BR und müssen so einige BV's auf den Weg bringen. Ich habe jetzt folgende, vielleicht dumme Frage: Wenn ein Beschluss gefasst wurde, eine BV zu einem Thema X zu erstellen, muss dann bei Vorliegen der finalen Version der BV nochmals ein Beschluss gefasst werden, diese finale Version dann in Kraft zu setzen?

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Community-Antworten (18)

K
Kjarrigan

12.05.2020 um 16:13 Uhr

Ja 1 x beschlie0en Verhandlungen aufzunehmen und natürlich dann die finale Version beschließen

M
Moreno

12.05.2020 um 16:18 Uhr

Nö da sollte ja ein Datum auf dieser BV stehen wenn der BRV sie unterschreibt. z.B. BV YYYYYY in der Fassung vom XX.XX.XXXX. Dann tritt sie automatisch XX.XX.XXXX in Kraft und benötigt nicht noch einen extra Beschluss :-)

N
nicoline

12.05.2020 um 16:20 Uhr

Schrat, selbstverständlich muss über die finale Version einer BV ein Beschluss des BR Gremiums erfolgen. In Kraft gesetzt werden kann sie natürlich erst, wenn auch der AG sie unterschrieben hat, der im Übrigen auch für die Veröffentlichung verantwortlich ist.

K
kratzbürste

12.05.2020 um 19:27 Uhr

Sehe ich auch so. Wo kämen wir denn hin, wenn da irgendwas ausgehandelt wird und der BRV im stillen Kämmerlein sich so denkt, das es das schon sein wird.

C
celestro

12.05.2020 um 22:25 Uhr

@moreno

Dir ist hoffentlich bewusst, das der BRV nur unterschreiben darf, wenn er dazu vom Gremium ermächtigt wurde. Und rate mal, wie der BR das macht .... ;-)

M
Moreno

12.05.2020 um 22:47 Uhr

Celestro wer lesen kann ist klar im Vorteil....du scheinst nicht dazuzugehören!

C
celestro

12.05.2020 um 23:23 Uhr

Mag sein, dass Du etwas richtiges ausdrücken wolltest. Aber auf die Frage ist Deine Antwort unkorrekt und das siehst Du hoffentlich ein.

M
Moreno

13.05.2020 um 09:23 Uhr

Celestro Du schreibst nur Müll! Wenn die BV beschlossen ist können BR und AG unterschreiben und es steht ein Datum auf dieser BV da benötigt es nicht noch einen zusätzlichen Beschluss wann und ob diese beginnen kann!

H
Hagbart44

13.05.2020 um 10:20 Uhr

@monreo, doch es braucht noch einen Beschluss bevor die BV unterschrieben wird. Woher will der BRV wissen ob das Gremium mit der Finalen Fassung auch einverstanden ist? Die Verhandlungen zu beschließen ist eine Sache aber was dann in der fertigen BV letzendlich steht eine andere.

M
Moreno

13.05.2020 um 11:00 Uhr

Hagbart natürlich benötigt man einen Beschluss zur Unterschrift aber doch nicht noch mal einen Extrabeschluss wann diese BV in Kraft treten soll diese Inhalte sind doch bekannt wenn der Beschluss zur Unterschrift gemacht wird.

T
takkus

13.05.2020 um 11:03 Uhr

@ moreno "Celestro Du schreibst nur Müll!"->nunja, eher ein anderer User schreibt hier Müll. Lies Dir nochmal die Frage genau durch, vielleicht bist auch Du dann im Vorteil. "...,diese finale Version dann in Kraft zu setzen?" ist etwas unglücklich ausgedrückt, aber sicher doch anders gemeint. nicoline hat es korrekt beschrieben.

M
Moreno

13.05.2020 um 11:31 Uhr

Takkus ich habe geschrieben wenn der BRV eine BV unterschrieben hat benötigt man keinen weiteren Beschluss wann diese in Kraft gesetzt wird weil es sich aus dem Inhalt der BV ergibt! Alles andere ist Quark!

S
Schrat

13.05.2020 um 11:55 Uhr

Hallo in die Runde, zuerst einmal Danke für die konstruktiven Beiträge. Um aber die ausufernde Diskussion wieder an einigen Stellen zu versachlichen, möchte ich meinen Fehler, meine unklare Anfrage, präzisieren: Ist es notwendig, zuerst einen Beschluß zu fassen, eine BV auf den Weg zu bringen, und wenn diese dann in der finalen Form vorliegt, nochmals einen Beschluss zu fassen, diese finale Form zu unterschreiben. Oder reicht es, ohne formalen Beschluß die Erstellung einer BV zu veranlassen/starten, und dann den Beschluss zu der finalen Version zu fassen? Also mit anderen Worten, reicht ein Beschluss oder braucht man zwei? Ich hoffe, mich jetzt ausreichend verständlich ausgedrückt zu haben.

M
Moreno

13.05.2020 um 11:59 Uhr

Na dann habe ich Dich falsch verstanden! Natürlich muss es für die Endfassung einen Beschluss geben. Sonst könnten BRV und AG ja irgendwas aushüdeln ;-)

F
fantil

13.05.2020 um 12:07 Uhr

Zitat Nicoline: "Schrat, selbstverständlich muss über die finale Version einer BV ein Beschluss des BR Gremiums erfolgen. In Kraft gesetzt werden kann sie natürlich erst, wenn auch der AG sie unterschrieben hat, der im Übrigen auch für die Veröffentlichung verantwortlich ist."

@Schrat, was verstehst du daran nicht?

Und nein, deine Frage war jetzt nicht verständlicher!

P
Pjöööng

13.05.2020 um 12:38 Uhr

Für die Aufnahme von Verhandlungen sehe ich keine grundsätzliche Notwendigkeit eines Beschlusses. Da würde mir das grundsätzliche Einverständnis des Gremiums reichen. Sollte eine Diskussion aber ergeben dass ein beachtlicher Anteil gegen die Aufnahme von Verhandlungen ist, dann würde ich in der Tat einen Beschluss herbeiführen.

Für den Abschluss der BV braucht man immer einen Beschluss.

P
petermännchen

13.05.2020 um 13:17 Uhr

@moreno: ach doch....? Frage doch beim nächsten Mal gleich den Fragesteller wie es gemeint ist bevor Du hier über Andere richtest!

M
Moreno

13.05.2020 um 13:38 Uhr

richtest? bist du bei Game of Thrones ?

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