Nutzung von Excel in aktueller Version für die Betriebsratsarbeit
Hallo an alle,
kann ich als BR verlangen, dass mir für die PC-Arbeit stets eine aktuelle Version von Excel (Microsoft Office) zur Verfügung steht. Hintergrund ist ein von uns entwickelter Masterplan (Excel-Datei), der nicht nur unsere Überwachungsaufgaben erleichert (Arbeitszeiten der Kollegen), sondern es auch unseren Kollegen, vor allem den Teamleitern, ermöglicht, Schichten besser zu gestalten und zu verwalten. Leider sind die im Excel-Sheet verwendeten Formeln und Funktionen auf die Version 2021 ausgelegt, auf unserem Rechner ist aber nur die Version 2019 installiert.
Bin gespannt auf Eure Antworten Grüße Heiko
Community-Antworten (6)
07.07.2022 um 00:14 Uhr
".....sondern es auch unseren Kollegen, vor allem den Teamleitern, ermöglicht, Schichten besser zu gestalten und zu verwalten." Erkläre mir bitte mal wo das Aufgabe des BR sein sollte...
Ansonsten steht dem BR zu was für die BR Arbeit erforderlich ist. Ob das immer die neueste Version ist? Hmmmm....
07.07.2022 um 09:30 Uhr
ich würde mal behaupten, ein gewiefter AG dreht euch daraus jetzt einen Strick, weil wo ist das denn "notwendige BR-Arbeit" ? Zitat: "sondern es auch unseren Kollegen, vor allem den Teamleitern, ermöglicht, Schichten besser zu gestalten und zu verwalten. "
und das hier "Hintergrund ist ein von uns entwickelter Masterplan (Excel-Datei), der nicht nur unsere Überwachungsaufgaben erleichert (Arbeitszeiten der Kollegen), sondern es auch unseren Kollegen, " wie bekommt ihr das denn mit der DSGVO überein? die Daten dürft ihr wahrscheinlich gar nicht speichern und wenn dann nur kurzzeitig, auf keine Fall lange genug um die Arbeitszeiten zu überwachen z.B. 24-Wochen-Schnitt.
07.07.2022 um 11:10 Uhr
Bei uns im Betrieb haben wir feste Schichtarbeiter, die ihren Arbeitsplan für das ganze Jahr kennen und "flexible" Arbeitskräfte, die meistens von Montags bis Freitags arbeiten, das Wochenende frei haben und halt einspringen bzw. eingesetzt werden (können), wenn Not am Mann ist.
Diese Kollegen erhalten keinen Dienstplan, sondern müssen sich auf einem Clipboard über ihre Schichten informieren bzw. sich eintragen lassen, wann sie arbeiten können/wollen. Auf dem Clipboard sind Tagespläne (meistens immer ein Monat), wo fehlende Schichten mit gelb markiert sind. Kollegen, die im Urlaub oder Krank sind, sind ebenfalls gelb markiert. Kollegen, die auf Schulung gehen sind in blauer Farbe hinterlegt.
Da hier personenbezogene Daten zum Einsatz kommen (Name, Arbeitszeiten etc.) und ich mir als BR sicher bin, dass es von den einzelnen Kollegen keine schriftliche Erklärung gibt, dass sie mit dem Aushang ihrer Daten einverstanden sind, war die Überlegung eben, einen Excel Plan auf dem Computer zu erstellen, wo auch nur der diensthabende Teamleiter, der Chef und der Betriebsrat Zugang zu haben.
Die Erstellung dieses Excel-Plans war eine eigene Idee, da ich im Privaten sehr gerne mit Office Programmen arbeite, und sollte jetzt nicht so hingestellt werden, dass es die Aufgabe des Betriebsrates sei.
Vielmehr war der Hintergedanke, es unseren Kollegen und uns als Betriebsrat einfacher zu machen.
Der Dienstplan hat verschiedene Funktionen. Zum einen die Jahresübersicht, die auch genau aufschlüsselt, wann fehlende Schichten zu besetzen sind (-> Teamleiter). Teamleiter können mit 2 Klicks die Arbeitszeiten ihrer Schichtgruppe erfassen und an den AG weitergeben, damit dieser die Zeiten an die Lohnbuchhaltung weiterschicken kann.
Eine Funktion erlaubt es dem Teamleiter, einen Monatsplan für einzelne Mitarbeiter zu erstellen, auszudrucken und an diese auszuhändigen.
Eine weitere Funktion erstellt dem BR auch eine Auflistung, wie der Mitarbeiter gearbeitet hat, damit wir unserer Überwachungsaufgabe nachkommen können.
Damit das Ganze aber halt auch nun mal funktioniert, wird die aktuelle Excel Version benötigt und das war genau die Ausgangsfrage. Das wir den Masterplan noch DSGVO konform kriegen müssen, steht natürlich nicht außer Frage.
07.07.2022 um 11:15 Uhr
Auch wenn er es am Ende ein wenig eingeschränkt hat steht die Antwort schon in dem ersten Beitrag von ganther. Sofern ihr in der Lage seit zu argumentieren, dass die aktuellste Version für die BR Arbeit notwendig ist habt ihr auch einen Anspruch darauf.
07.07.2022 um 13:57 Uhr
@fullenchilada Es ehrt dich, dass du hier ein betriebliches Problem lösen möchtest. Aber du machst hier die Arbeit des AGs und es ist nicht die Aufgabe des BR. Daher kann ich die Erforderlichkeit immer noch nicht erkennen
08.07.2022 um 15:56 Uhr
Ich würde es etwas allgemeiner formulieren wollen:
Der AG hat dem Betriebsrat die für die Durchführung seiner Tätigkeiten notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Wenn im Rahmen einer BV oder Regelungsabsprache vereinbart wurde, dass der BR etwas in einem Excel-Sheet tun soll, dann muss der AG selbstverständlich auch die dafür notwendige Software zur Verfügung stellen.
Ob diese Tätigkeit nun im BetrVG definiert ist oder etwas ist, was BR und AG individuell vereinbart haben, sehe ich hier als nachrangig an.
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