Erstellt am 09.05.2009 um 10:07 Uhr von tiktak
@ Berti
N E I N !!!!!!
tik-tak
Erstellt am 09.05.2009 um 10:48 Uhr von ridgeback
@Berti,
bezahlt der AG nach Feierabend auch Deine Getränke?
Wenn ja, kann man bei euch anfangen?
Erstellt am 09.05.2009 um 10:53 Uhr von pirat
@Berti,
das BetrVG und das BAG hat in einem Grundsatzurteil zur Frage der Kostenübernahme durch den AG bei Seminaren nach § 37/6 BetrVG festgestellt, das der AG neben den Seminarkosten, die Fahrtkosten und die Kosten für die Verpflegung zu tragen hat. Allerdings muss das Betriebsratsmitglied die Kosten für die persönlich Lebensführung selbst tragen, hierzu gehören bsplw. die Getränke zum Essen (§ 37 und 40 BetrVG und den Kommentar zum BetrVG von Däubler et.al., § 40 Rn 42 f.).
Erstellt am 09.05.2009 um 10:55 Uhr von DonJohnson
@Berti
Hmmm, sollte man das nicht nach BR 2 wissen?
Erstellt am 09.05.2009 um 23:06 Uhr von Gewitter
klar muß er das,
denn die Getränke dienen ja den geistigen Austausch nach dem Seminar ! Hicks
Erstellt am 11.05.2009 um 12:46 Uhr von paula
ich hoffe mal der liebe Berti diskutiert dieses Thema nicht in seinem Betrieb mit Kollegen... manchmal kann man sich ganz leicht erklären wie der Ruf mancher Betriebsräte entsteht...
Erstellt am 11.05.2009 um 13:41 Uhr von waschbär
@Berti,
wenn die Getränke im Seminar mit incl sind musst du sie nicht zahlen. Wenn es aber das Feiuerabend Bier ist so musst du deinen Leberschaden selber Finazieren....Aber tröste dich .... Vieleicht kommen die wilden 80iger wieder und WV braucht wieder Trinkfeste BRMS.
Berti ! Du ich habe da ein Spruch für dich.... Jeder Blamiert sich selbst am bessten!