Erstellt am 08.05.2009 um 10:02 Uhr von Lotte
Franz,
hoffe ja, dass Euch eine Kommentierung zum BetrVG zur Verfügung steht. Da solltest Du mal den § 102 mit Kommentierungen lesen. Hilfreich können hier auch die §§ 187, 188 und 193 BGB sein.
Wenn Euch heute die Kündigung übergeben wird, habt Ihr folglich bis Montag Zeit, Bedenken zu äußern.
Erstellt am 08.05.2009 um 10:17 Uhr von Immie
@Franz
So ganz allgemein mitgeteilt?
Oder gab er euch auch Name und Grund?
Erstellt am 08.05.2009 um 10:28 Uhr von franz
angekündigung ist es mit namen und grund der fristlosen kündigung
Erstellt am 08.05.2009 um 10:46 Uhr von Immie
@Franz
Und wann war ... vor 3 Tagen ... genau?
Erstellt am 08.05.2009 um 10:57 Uhr von rolfo
Hallo Franz, um es kurz zu machen:
Der Tag der Ankündigung zählt nicht mit.
Fristbeginn, der nächste Tag.
Fristablauf nach 3 Tagen. Also z.B. Montag Anhörung bekommen, Fristbeginn Dienstag. Fristende = Donnerstag 24:00 Uhr.
Fällt das Fristende auf einen arbeitsfreien Samstag/Sonntag oder Feiertag gilt als Fristende der nächstfolgende Arbeitstag.
Und warum soll die Kündigung dem BR übergeben werden? Der kann nicht Empfänger der Kündigungsabsicht sein.
Erstellt am 08.05.2009 um 11:08 Uhr von Immie
@rolfo
das problem ist mM nach eher das franz denkt, die Frist läuft noch gar nicht.
Aber je nach Lage der Dinge läuft sie heute oder morgen aus.
Und nicht erst Montag...
Erstellt am 08.05.2009 um 11:27 Uhr von Lotte
Franz,
Immie hat natürlich Recht. Die Frage, die nur Du beantworten kannst: Wann hat der AG Euch angehört, war es auch aus seiner Sicht eine Vorabinfo oder eine Anhörung?