Erstellt am 08.05.2009 um 06:17 Uhr von carrie
@BRimNorden
Das ist Individualrecht und muss vom Arbeitnehmer selbst eingefordert werden. Ihr könnt ihn sicher unterstützen aber eine Mitbestimmung besteht nicht.
Sieh mal hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html
Erstellt am 08.05.2009 um 06:23 Uhr von klinik
Guten Morgen,
warum hat der AG die nebentätigkeit abgelehnt? Kannst Du benennen um was es konkret geht?