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BR zwingt zur Gymnastik!

V
Vikos
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

folgendes Problem: Betriebsrat im Unternehmen wo meine Mutter arbeitet zwingt die Mitarbeiter dazu 15 min am Tag Gymnastik zu machen. Aus unterschiedlichen Gründen ist es für meine Mutter nicht möglich daran teil zu nehmen. Dennoch wird sie gezwungen. Wie kann sie sich wehren?

8.001015

Community-Antworten (15)

K
Kriegsrat

06.05.2009 um 14:21 Uhr

@ vikos

üble geschichte, wirklich nötigung, und wenn der betriebsrat mit der peitsche danebensteht, nötigung mit waffengewalt, schwere nötigung, sofort einsperren lassen, diese verbrecher !!!..;-))

also wirklich, diese frage ist nicht dein ernst, oder ?

B
Biggy

07.05.2009 um 01:02 Uhr

Wie Kriegsrat bei euch ist das nicht so???? Komisch bei uns ist das auch so, wir haben beschlossen als BR dass alle Arbeitnehmer machen müssen was wir wollen ohne Rücksicht auf Verluste. Wen kümmert es denn ob da Leute dabei sind die das nicht können, sind doch nur unsere Wähler warum sollten wir auf die Rücksicht nehmen. Also auf gehts Beschluss fassen und die Arbeitnehmer quälen grins das macht Spaß.

V
Vikos

07.05.2009 um 10:33 Uhr

Vielen Dank für die Beiträge...

Ist das hier eine "Witzseite"? Ich habe nach einem fachlichen Ratschlag gefragt und werde verspottet??!! Natürlich darf niemand zu seinem Glück gezwungen werden, aber sie wird unter Druck gesetzt. Und ich wollte Ihr helfen mit Gesetzte / Verordnungen zu argumentieren.

Wie auch immer.... Danke trotzdem...

K
Kölner

07.05.2009 um 10:51 Uhr

@Vikos Dann rate Deiner Mutter doch einfach, die Gymnastik nicht mitzumachen. Fertig - passieren kann ihr m.E. nicht viel!

B
Biggy

08.05.2009 um 01:36 Uhr

Hallo Vikos ich dachte da eher dass du uns verspotten wolltest. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es einen BR gibt er sich so was beklopptes ausdenkt und es auch noch vom AG genehmigt bekommt und zur Krönung es auch noch selbst durchführt. Einfach etwas zu viel des Guten.

K
Ketzer

08.05.2009 um 09:51 Uhr

Vikos, hier die von dir gewünschte rechtliche Würdigung des Sachverhalts:

Folgende Varianten sind vorstellbar:

Der Betriebsrat könnte einen durchsetzbaren und vollstreckbaren Anspruch gegen deine Mutter auf deren aktive Teilnahme an der morgendlichen Zwangsbeglückung durch Gymnastik haben unter der Voraussetzung, dass

a) eine wirksame Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR abgeschlossen wurde, welche kollektivrechtlich die Arbeitnehmer zum Spagat bzw. Purzelbaum verpflichtet. b) der einschlägige Tarifvertrag, auf dessen Einhaltung der Betriebsrat gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu achten verpflichtet ist, eine zwingend anzuwendende Gymnastik-Regelung enthält. Der Regelungsspielraum der Gewerkschaft dürfte aber kaum so weit reichen.

In beiden vorgenannten Fällen sind daher Zweifel anbegracht. Daher sollte deine Mutter einfach die Turn-Leistung verweigern.

Die Folgen könnten sein:

a) Beschlußverfahren des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, wenn dieser die abgeschlossene Betriebsvereinbarung "Beine breit und Purzelbaum" nicht einhält. Dann hätte im Rahmen des Verfahrens ein Gericht darüber zu entscheiden, ob die Vereinbarung überhaupt wirksam ist. So ein Sachverhalt ist sicher gut geeignet, den öden Alltag eines Arbeitsrichters zumindest ein wenig zu erhellen und für Heiterkeit auch auf den Zuschauerbänken zu sorgen.

b) Beschlußverfahren des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber auf Einhaltung des Tarifvertrages, so denn dort eine Purzelbaum-Regelung zu finden sein sollte. Fraglich bleibt aber, ob der BR hier antragsbefugt ist...., die Klage könnte daher von der Gewerkschaft zu führen sein.

Erzähl doch mal genauer, in welcher Form der Betriebsrat deine Muter zwingt. Möglicherweise kommt ein strafbarer Fall von Nötigung in Betracht.....

V
Vikos

16.05.2009 um 00:31 Uhr

Hallo Ketzer,

vielen Dank für die Antwort! Ich habe gerade mit meiner Mutter telefoniert und es sieht folgendermassen aus:

BR und AG haben ANGEBLICH eine Betriebsvereinbarung darüber beschlossen, allerdings hat es schriflich niemand gesehen.

Es wird NUR das Team meiner Mutter dazu gezwungen. Die anderen schauen nur zu. Verweigerung der Teilnahme hätte eine Mahnung zur Folge. Es wurde außerdem mit Kündigung gedroht.

Meine Mutter ist stark allergisch auf alles Mögliche... u.a. auch Staub. Während sie "Purzelbäume" schlägt muss sie durch den Mund einatmen um genug Luft zu bekommen (sie ist außerdem momentan krank geschrieben, als allergische Reaktion auf Staub haben sich wieder mal die Atemwege entzündet). Während sie ihre normale Arbeit verrichtet passiert es nicht, weil ihr Atem regelmässig bleibt. Der Betriebsarzt hat meine Mutter kurz untersucht und... na ja... wenn ich richtig verstanden habe war die Ärztin ziemlich unverschämt und anmassend und meinte "sie soll sich doch nicht so anstellen". Meine Mutter hat sich schon ein Termin bei Ihrem Facharzt geben lassen, aber erst KW22. Was soll sie denn bis dahin machen??

BITTE HELFEN SIE UNS

I
Immie

16.05.2009 um 00:39 Uhr

@Vikos Warum geht deine Mutter nicht zu ihrem Hausarzt? Dort lässt sie sich genau für diese Aktivitäten (Purzelbaum, Handstand, FlikFlak usw) ein Attest schreiben. So ganz nebenbei würde ich an ihrer Stelle zum BR gehen und mir diese BV zeigen lassen.

V
Vikos

16.05.2009 um 00:47 Uhr

sie war beim Hausarzt, der hat sie krankgeschrieben und dann halt auch an den Facharzt überwiesen. Mehr konnter er nicht tun.

nach dem BV hat sie auch schon gefragt... und dann kam so eine bescheuerte Antwort: "Ja-ja. Es gibt einen Beschluss darüber, es ist alles schriftlich festgelegt... " sie wartet immer noch, dass sie es ihr zeigen...

D
DerAlteHeini

16.05.2009 um 01:58 Uhr

Vikos Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet seine arbeitsvertragliche Arbeit zu erbringen, mehr nicht. Wenn die Kollegin nicht als Tänzerin oder z.B. im Fitnissbereich oder ähnliches tätig ist, dürfte das Geforderte wohl her nicht zu den Aufgaben einer Arbeitnehmerin gehören und kann es ablehnen. Für die Ablehnung benötigt sie kein Attest eines Arztes oder eine andere Erklärung, da das Verlangen des AG in keinster weise begründet ist. Auf freiwilliger Basis ist die körperliche Ertüchtigung natürlich möglich und wird in einigen größeren Unternehmen auch Angeboten. Sehr beliebt und sinnvoll ist zum Beispiel die Rückenschule.

V
Vikos

17.05.2009 um 23:36 Uhr

Gibt es auch irgendwo schriftlich im Gesetzbuch? Eine einfache Ablehnung hat da irgendwie keine Wirkung. Und in der heutigen Lage hat jeder Angst um seinen Arbeitsplatz...

K
Kölner

17.05.2009 um 23:46 Uhr

@Vikos Art 2 GG i.V. mit den §§ 242 ff. BGB. Da steht aber nicht drin, dass man keine Gymnastik machen muss...

V
Vikos

18.05.2009 um 01:35 Uhr

Art 2 GG i.V. mit den §§ 242 ff. BGB. --> ich glaube nicht, dass es sich damit argumentieren lässt...

D
derdermalwjlwar

19.05.2009 um 14:18 Uhr

Immie, nicht der BR sondern der AG ist verpflichtet, BVen zu veröffentlichen, und durchzusetzen.

Vikos, ich lese nur, dass der BR Deine Mutter zwingt. Wie kann er das? Wenn der zu mir damit käme, dann würde ich ihn nur ausl*achen

Kündigung? Auf die Kündigungsklage wäre ich gespannt. Gib mir Bescheid, wo die dann ggf. verhandelt wird. Da will ich dabei sein, wie AG und BR abgewatscht werden.

Und vielleicht kann der Forum-Admin hier ja mal erklären, warum das Wort "l*achen" auf dem Index steht??????

L
Lotte

19.05.2009 um 15:14 Uhr

Ex wjl, weil dem Admin manchmal die notwendige Prise Humor fehlt, um das Leben und dieses Forum l*achend zu nehmen? ;-))

Vikos, vielleicht wäre es mal angebracht, dass Du einen Beratungstermin mit Deiner Mutter beim BR vereinbarst und Ihr alles, was Du hier geschrieben hast, dort noch mal erläutert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so heiß gekocht wird, wie sich das hier anhört...

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