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Stempeln bei Abkommandierung - Gibt es irgendwo etwas (zB. BV ) was wir als BR unseren Obersten vorlegen können?

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir sind ein Unternehmen mit 3 Standorten. Da es auf Grund der KA an unserem Standort A keine 100% Auslastung gibt, werden Kollegen an einen ca.23KM entfernten Standort B abkommandiert. Die kollegen stempeln aber an unserem Standort an und ab, was unseren Obersten aber ein Dorn im Auge ist. Wir haben auch in unseren Arbeitsverträgen darüber nichts geregelt noch haben wir eine BV darüber. In den Arbeitsverträgen steht nur:§2 Der Arbeitnehmer wird eingestellt als...... am Standort A. § 7 Nebenleistungen: Für Reisen die im Interresse der Firma notwendig werden, erhält der Arbeitnehmer Fahrtkostenerstattung und Spesen nach den gesetzlichen Sätzen. Gibt es irgendwo etwas (zB. BV ) was wir als BR unseren Obersten vorlegen können, das An- und -Abstempeln an Standort A richtig ist.

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Community-Antworten (7)

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anker

06.05.2009 um 12:48 Uhr

Hallo Kainil,

wenn ihr in einem Betrieb arbeitet, in dem es Obersten gibt, die andere abkommandieren, wundert es mich, dass es überhaupt einen BR gibt.

Aber Spaß bei Seite: So wie du das schilderst ist die Verfahrensweise im Standort A an- und abzustempeln, die richtige. Ihr solltet aber auch die Frage stellen ob hier nicht auch eine Mitbestimmung nach § 99 BetrVG wegen Versetzung in Frage kommt.

K
Kriegsrat

06.05.2009 um 13:02 Uhr

@ kainil

wenn der mitarbeiter laut arbeitsvertrag für den standort A eingestellt wurde, beginnt seine arbeitszeit am konkret vereinbarten arbeitsplatz : standort A

K
kainil

06.05.2009 um 13:03 Uhr

Hallo Anker,

das mit dem Abkommandieren, ist mit uns zum großen Teil abgesprochen. Bis vor einem Jahr war das noch anders, aber jetzt bearbeiten wir immer mehr Baustellen, was unserm Obersten nicht immer gefällt. Deswegen versucht er auch immer uns von Schulungen abzuhalten, er hört dann von uns aber immer, das wir nicht als BR geboren sind, sondern zum BR geboren sind und das wir darum Schulungen benötigen.

G
ganther

06.05.2009 um 15:41 Uhr

Warum sollte das Abstempeln am Standort A richtig sein? Es stellt sich eher die Frage ob es rechtlich möglich ist die MA abzukommandieren. Aber das ist ein anderes Thema

M
monalisa

06.05.2009 um 15:54 Uhr

@ganther, "Warum sollte das Abstempeln am Standort A richtig sein?" weil es so im Arbeitsvertrag steht und auf freiwilliger Basis jederzeit möglich ist.

Wenn man es noch ganz genau nehmen würde, dann müssten die Kollegen vom Standort A im Standort B mindestens um soviel Zeit früher Feierabend machen, dass es zum regluären Arbeitszeitende (z. B. 14.00 Uhr) im Standort A zum abstempeln reicht.

P
paula

06.05.2009 um 17:19 Uhr

ich bin da erst einmal bei ganther. Im Arbeitsvertrag steht nichts vom stempeln, sondern für welchen betrieb die MA eingestellt sind. Eiegentlich dürften die MA in B nicht eingesetzt werden. Nur weil die MA nun dort arbeiten heißt dies nicht das sie in A stempeln dürfen und die Fahrzeit dadurch zur Arbeitszeit wird. Das sind unterschiedliche Sachen

D
DonJohnson

06.05.2009 um 19:27 Uhr

@all Auch ich tendiere dazu, dass der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende in A ist. Eine anderer Regelung könnte nur in einer BV beschrieben sein. (§ 87 Abs 1 Satz 2). Also Beispiel: Die Arbeitszeit beginnt und endet am Einsatzort

Da im AV geregelt ist, dass man in A arbetiet, beginnt m. E. hier die Arbeitszeit!

Das mit dieser Abkommandierung ist aber ein Hammer... Wenn da mal nicht der 99er tangiert wird...

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