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Abkommandierung nach der Lehre zulässig?

F
Firefoxxx
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,ich habe da mal wieder ein kleines Problemchen......da ich zum Jugenvertreter gewählt wurde, musste die Bundeswehr mich wohl oder übel jetzt fest einstellen, ihnen ist sogar aufgefallen das dies nur in der Dienststelle möglich ist,in der ich meine Ausbildung gemacht habe......jetzt kommen sie mir aber mit einer 3 monatigen Abkommandierung in eine Stadt die rund 200 km weiter weg ist ! Ist das alles rechtens ? Welche Fristen müssen eingehalten werden und wie oft kann der Chef diese 3monatige-Abkommandierung im Jahr wiederholen ? Wäre nett,wenn mir jemand irgendwie helfen könnte ! Schöne Grüsse Firefoxxx

3.14303

Community-Antworten (3)

K
Kölner

25.06.2006 um 13:22 Uhr

Da denke ich, dass Dir nur Fayence helfen kann...

RI
Ramses II

25.06.2006 um 16:08 Uhr

Firefoxxx,

die Bundeswehr ist ja auch so eine Art Tendenzbetrieb, da gelten teilweise sehr spezielle Regelungen die hier vermutlich niemand kennt.

F
Fayence

26.06.2006 um 00:53 Uhr

@ Kölner

Obwohl sie Firefoxxx ja gerne helfen würde, hat Fayence hier tutti kompletti keine Ahnung!

@ Firefoxxx

Irgendwie wächst Du mir mit Deinen Anliegen so langsam an mein mütterliches Herz! :-)

Möchte und kann Ramses II jedoch nur beipflichten, was spezielle Regelungen in der Bundeswehr betrifft. Aber da die BW mehr als ein JAV-Mitglied hat, wirst Du einen Rat sicherlich innerhalb Eurer Reihen erhalten können. Ich habe Dir deshalb noch einmal einen Link heraus gesucht, weil mit Deinem Gedächtnis ist das ja so eine Sache! ;-)

http://www.verdi.de/bund-laender/fachgruppen/bundeswehr/fachgruppenjournale/artikel_1

Zumindest wirst Du auf dieser Seite geeignete AnsprechpartnerInnen ausmachen können!

Gruß Fayence

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